Nisi
Hauskatze
Vor einem Innsbrucker Geschworenengericht hat sich am Donnerstag eine 16-jährige Tirolerin wegen versuchten Mordes an einem siebenjährigen Buben und Tierquälerei verantworten müssen. Die Geschworenen sprachen den Teenager schuldig und verurteilten ihn zu vier Jahren Haft. Das Mädchen wurde in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Die Angeklagte hatte dem Kind in der psychiatrischen Klinik einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und diesen am Hals mit Klebeband fixiert. Eine Woche zuvor hatte sie in einer psychotherapeutisch betreuten Wohngemeinschaft den Hund einer Betreuerin zu Tode gequält. Die junge Frau hatte dem Gericht erklärt, immer wieder Folterfantasien zu haben, in denen sie Kinder entführe, ihnen Gewalt antue und Fotos davon an die Eltern schicke. Manchmal fessle sie die Kinder auch in Häusern an Stühle und zünde die Häuser dann an.
"Jetzt weiß ich schon, dass man, nur weil man einen Menschen nicht mag, ihm nicht gleich was antun darf", sagte die junge Frau, die sich seit dem Vorfall vor fünf Monaten in Haft befindet.
Hund bestialisch zu Tode gequält
Das Mädchen bekannte sich auch der Tierquälerei schuldig. Der Hund habe sie geärgert, weil er so gutmütig und nett gewesen sei. Die 16-Jährige gestand, dem Tier einen aufgeschnittenen Socken mit Chilipulver übers Maul gestülpt zu haben. Danach habe sie ihm ein Staubsaugerrohr in das Maul gesteckt und ihm eine halbe Flasche Essig durch das Rohr in den Magen geschüttet. Anschließend übergoss sie den Hund mit Essig, trat ihn, verschnürte ihn in einem Plastiksack, zündete diesen an und verschloss ihn in einem Kasten. Danach ging sie eine Zigarette rauchen. Das Tier musste eingeschläfert werden.
Mädchen leidet an Persönlichkeitsstörung
Der gerichtliche Sachverständige, Univ.-Doz. Carl Miller, erklärte, dass die Angeklagte aufgrund der Erlebnisse in ihrer Kindheit unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leide. "Das ist eine psychische Erkrankung, aber keine Geisteskrankheit im Sinne des Gesetzes. Das Mädchen war zu den Tatzeiten zurechnungsfähig", sagte er. Ihre Persönlichkeitsstörung entspreche einer Abartigkeit höheren Grades, die bei einer Nichtbehandlung auch weitere schwere Körperverletzungen von sich selbst oder andern zur Folge haben könnte. "Jemandem ein Plastiksackerl über den Kopf zu ziehen hat nichts mit 'ärgern wollen' zu tun", meinte der Psychologe, "das sind eher sadistische Überlegungen."
Quelle:
http://www.krone.at/index.php?http%3...cms/index.html
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Die Angeklagte hatte dem Kind in der psychiatrischen Klinik einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und diesen am Hals mit Klebeband fixiert. Eine Woche zuvor hatte sie in einer psychotherapeutisch betreuten Wohngemeinschaft den Hund einer Betreuerin zu Tode gequält. Die junge Frau hatte dem Gericht erklärt, immer wieder Folterfantasien zu haben, in denen sie Kinder entführe, ihnen Gewalt antue und Fotos davon an die Eltern schicke. Manchmal fessle sie die Kinder auch in Häusern an Stühle und zünde die Häuser dann an.
"Jetzt weiß ich schon, dass man, nur weil man einen Menschen nicht mag, ihm nicht gleich was antun darf", sagte die junge Frau, die sich seit dem Vorfall vor fünf Monaten in Haft befindet.
Hund bestialisch zu Tode gequält
Das Mädchen bekannte sich auch der Tierquälerei schuldig. Der Hund habe sie geärgert, weil er so gutmütig und nett gewesen sei. Die 16-Jährige gestand, dem Tier einen aufgeschnittenen Socken mit Chilipulver übers Maul gestülpt zu haben. Danach habe sie ihm ein Staubsaugerrohr in das Maul gesteckt und ihm eine halbe Flasche Essig durch das Rohr in den Magen geschüttet. Anschließend übergoss sie den Hund mit Essig, trat ihn, verschnürte ihn in einem Plastiksack, zündete diesen an und verschloss ihn in einem Kasten. Danach ging sie eine Zigarette rauchen. Das Tier musste eingeschläfert werden.
Mädchen leidet an Persönlichkeitsstörung
Der gerichtliche Sachverständige, Univ.-Doz. Carl Miller, erklärte, dass die Angeklagte aufgrund der Erlebnisse in ihrer Kindheit unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leide. "Das ist eine psychische Erkrankung, aber keine Geisteskrankheit im Sinne des Gesetzes. Das Mädchen war zu den Tatzeiten zurechnungsfähig", sagte er. Ihre Persönlichkeitsstörung entspreche einer Abartigkeit höheren Grades, die bei einer Nichtbehandlung auch weitere schwere Körperverletzungen von sich selbst oder andern zur Folge haben könnte. "Jemandem ein Plastiksackerl über den Kopf zu ziehen hat nichts mit 'ärgern wollen' zu tun", meinte der Psychologe, "das sind eher sadistische Überlegungen."
Quelle:
http://www.krone.at/index.php?http%3...cms/index.html