Also ich bin keine Juristin, aber mein Verstand sagt so: Kater ist zugelaufen, ergo war er im Freien, was Freigang bedingt, ob der vom Besitzer gewollt war oder nicht, ist irrelevant. Für Freiläufer gilt Kastrationspflicht, Punkt. Außerdem denke ich auch, so wie der Arme aussieht, ist der schon einige Zeit unterwegs und züchten wird mit ihm ja hoffentlich niemand ernstlich wollen.
Was passiert nun mit ihm? Darf er vorläufig bei den Findern bleiben oder muss er ins TH?