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Sozialstaat Österreich

Sani

Energiebündel
Als ich heute am Vormittag zu meinen parktischen Arzt ging um mir ein Rezept zu holen, erfuhr ich von der Schwester das ich schon wieder eimal keinen Versicherungsschutz besitze. :confused: Das ganze war auch schon einmal bei der OÖGKK. Darauf blieb mir nichts anderes übrig, als unverrichterter Dinge wieder zu gehen. Drausen auf der Strasse rief ich bei der WGKK (Wiener Gebiets Krankenkasse) an um zu fragen was das denn soll. Als antwort bekam ich nur das es nicht bei Ihnen liegt sonder beim AMS. :head2wall: Gut dann rufe ich halt beim AMS an und fragte dort nach was da los sei. Als antwort bekam ich nur, das ich erst wieder versichert bin sobald ich den Antrag auf Arbeitslosengeld abgegeben habe (den Termin habe ich für den 22.4. bekommen) und dann rückwirkend.
Da kann ich ja nur hoffen, das mir in der zwischenzeit nichts passieren tut und ich nicht einen Arzt oder noch schlimmer ein Spital brauchen tue.

Nach dieser aussage vom AMS und der WGKK habe ich noch mehr zweifel an einen Sozialstaat Österreich....

Was haltet ihr den von den ganzen.
 

pluto

Hauskatze
Hallo

Dort wo ich her komme (bin nämlich auch Ausländer) gibt es eine drei monatige Zwischenfrist. Die Krankenkasse übernimmt in der Zeit natürlich alle Kosten fordert es dann aber später vom Arbeitsamt wieder ein. Das muss so ähnlich hier auch geben. Frag mal ganz genau nach. Vielleicht gibt es beim AMS einen Arzt, der dir dein Rezept ausstellt. Du bist in den drei Monaten natürlich versichert, nämlich durch das AMS. Die müssen sich kümmern.
Einfach die Leute dort nerven. Das habe ich als erstes in Österreich gelernt. Wenn man was will, dann muss man nerven. Ich brauchte aber nicht zum AMS. :)


LG Pluto
 

sunkist

Hauskatze
Hm, also ich war schon über ein Jahrzehnt nicht mehr arbeitslos gemeldet, aber damals war es so, dass man sich gleich wenn das Dienstverhältnis zu Ende war arbeitslos melden konnte, also ab dem 1. Tag. Und so viel ich mich erinnern kann, wurde mir mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz nach dem Ende des Dienstverhältnisses noch ca. 4-6 Wochen aufrecht ist, insofern hat sich entweder viel geändert, oder ich verstehe irgendwas falsch bei dem Posting :gruebel:
 

Delphinchen

Administrator
Es ist ein bissl kompliziert.
Er war wo beschäftigt, dann längere Zeit im Krankenstand (Wirbelsäulenleiden)
Eventuell ist diese "Nachversicherungszeit" durch den Krankenstand schon abgelaufen oder was weiß ich :nixweiss:

Jedenfalls ist meine Info gewesen dass man versichert ist, ab dem Zeitpunkt wo man sich Arbeitslos MELDET - das hat Sani auch gemacht !!

ABER lt. Ams ist man erst dann versichert wenn man den ANTRAG auf Arbeitslosengeld ABGEGEBEN hat - dafür dann rückwirkend :confused:
Was bringt das denn aber, wenn er jetzt ein knappes Monat ohne Versicherungsschutz dasteht weil das Ams erst am 22.4. erlaubt den Antrag abzugeben !?
Es ist schon eine Frechheit :motz:
 

Sani

Energiebündel
Originally posted by sunkist@10.4.2008, 12:50 Uhr
... aber damals war es so, dass man sich gleich wenn das Dienstverhältnis zu Ende war arbeitslos melden konnte, also ab dem 1. Tag.
Habe mich ja vorzeitig beim AMS gemeldet (es gibt die möglichkeit sich vorzeitig zu melden, wenn man weiss das man gekündigt worden ist).

Nur ich war früher im Krankenstand (OÖGKK versichert) und die Frima hat mich am beginn des Krankenstand´s abgemeldet, das Krankengeld habe ich von der OÖGKK bekommen, wo es aber auch schon probleme gegeben hat, welche sich nach mehrmaligen anrufen wieder gegeben hat.
 

spidergirl23

Hauskatze
ich kenn das zur genüge, das ist normal beim AMS :rolleyes: leider :( die haben keine gscheite kommunikation untereinander AMS und GKK. Ist mir schon des öfteren passiert und freunden von mir auch. Ich wundere mich nur mehr weil ärgern bringt da eh nichts außer falten :D

lg spider
 

Tina1908

Hauskatze
Wenn dir Gesundheitsmässig etwas zustösst,
musst du es bezahlen und bekommst es (rückwirkend) von der WGKK zurück.

JA JA unser SOzialsaat Österreich :rolleyes:
 

Serenity

Hauskatze
Also ich hatte jetzt vor kurzem was ähnliches. Habe aufgehört zu arbeiten bevor ich aufs Auslandssemester bin und konnte mich aufgrund bürokratischer Hürden erst ein Monat später versichern lassen.

Und dann war es auch noch bei meinem Freund der gekündigt hat.

Auf jeden Fall wurde uns in beiden Fälle von der Krankenkassa versichert, daß die Versicherung nicht von heute auf morgen aufhört sondern daß noch ein paar Wochen weiterrennt. Also bist du wahrscheinlich noch nicht ohne Versicherungsschutz
 
K

Krümel1

Guest
laut auskunft der wgkk vom letzten dezember besteht der anspruch auf sachleistung - also ärztliche behandlung - bis sechs wochen nach ende einer beschäftigung.

was vielleicht noch zu klären ist: war sani bei ausspruch der kündigung schon krank oder ist sani in der kündigungsfrist krank geworden?

kann sani aber empfehlen, jemanden zu bitten, der sich gut auskennt, ein telefonat mit ams und gkk zu führen.


lg
 

Sani

Energiebündel
Ich wurde am ersten Tag meines Krankenstand von der Firma bei der OÖGKK abgemeldet.
In einen Brief von der OÖGKK wurde mir bescheidgegeben, das meine Pflichtversicherung mit dem Tag des Krankenstandes endet und ich Ihnen ein paar Fragen beantworten solle, damit sie meinen Leitungsanspruch bearbeiten können, welche ich auch promt machte.
 
K

Krümel1

Guest
dann kommt in frage:

du warst noch in der probezeit
du warst in einem betrieb beschäftigt, in dem ein kollektivvertrag gilt, der eine fristlose auflösung (zumindest für einen gewissen zeitraum) zulässt.

sonst ist das nur mit deinem einverständnis möglich oder die frima bezahlt, bis dein anspruch auf entgeltfortzahlung erschöpt ist.
 

pätzi

Hauskatze
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btw: bei mir läuft kein server 2003 :lol:
 

chrissie40

Hauskatze
Originally posted by Sani@10.4.2008, 16:07 Uhr
Doch, weil mir mein HA gesagt hat, KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ VORHANDEN.
Dein HA kann nichts dafür, der hat nur abgelesen, was am Server des Hauptverbandes der Sozialversicherungen gespeichert ist, und an das er sich als Vertragspartner zu halten hat.

Jedoch kommt es ab und an vor, dass die Kassen Fehler machen und Daten nicht oder zu spät weiterleiten.

Das jedoch kannst du nur bei der betroffenen GKK klären, und das am Besten persönlich.
 
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