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unkastrierte Katzen - wann darf man anzeigen?

Eiskristallin

Hauskatze
ich bin unsicher, wann man eine anzeige erstatten kann, wenn man beobachtet, dass freilebende katzen nicht kastriert wrden, sich dauernd vermehren und die babys "verschwinden". ich habe von einem bauern gehört, der das so handhabt. sicher könnt ihr euch vorstellen, dass er die babys garantiert tötet.

nun müssen aber, soweit ich weiß, bauern ihre katzen (leider!!!) nicht kastrieren. richtig?

bedeutet das, dass ich ihn auch nicht anzeigen kann, weil er nichts unrechtmäßiges tut (denn den mord an den katzenbabys kann ihm sicher keiner nachweisen, oder?)

ich will etwas tun, ich möchte dem elend irgendwie ein ende setzen. nur: was kann/sollte ich tun?
 

aida

Hauskatze
soweit ich das in letzter zeit mitbekommen hab, müssen auch bauern sehr wohl ihre katzen kastrieren, wenn es wirklich ihre eigenen tiere sind und keine streuner, die sie nur ab und an füttern. also wenn du weißt, dass die katzen wirklich dem bauern gehören, kannst ihn schon anzeigen!
 

lucky-katz

Hauskatze
In der 2. Tierhaltungsverordnung steht leider: ... in bäuerlicher Haltung leben = Bauern sind nicht verpflichtet, die von ihnen gehaltenen Katzen kastrieren zu lassen. Da hilft nur den Mund fusselig reden - und auf Einsicht hoffen. Leider. Ich hab' den Auszug aus der Verordnung angefügt:

2. Tierhaltungsverordnung

...

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen
(1) Katzen dürfen nicht in Käfigen. gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.
(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt
(3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.
(4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
(5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.
(6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.
(7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.
(8) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
(9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
(11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

Quelle: RIS-Bundesrecht
 

Jeanny

Hauskatze
Lucky-katz, das ist so nicht korrekt.

Bei der Umschreibung "in bäuerlicher Haltung" sind jene Katzen gemeint, die auf einem Bauernhof leben aber niemandem gehören bzw. niemandem zugeordnet werden können.

Gehört die Katze dem Bauern und gibt er das auch zu, ist er dazu verpflichtet seine Katze kastrieren zu lassen.
Sagt er, dass es nicht seine Katze ist und es ist auch nicht nachvollziehbar wem die Katze gehört, darf man die Katze fangen und sie kastrieren lassen. Da kann der Bauer nichts dagegen sagen denn immerhin gehört sie ihm ja nicht. ;)
 

lucky-katz

Hauskatze
Gut zu wissen und sehr interessant - aber wie lässt sich überprüfen, welches Miezchen jetzt in "bäuerlicher Haltung" und welches nicht in bäuerlicher Haltung lebt? Auf dem Bauernhof, von dem ich meine Biesterchen habe leben ca. 8 Katzen und Kater - die haben zwar alle hie und da "Familienanschluss" aber ich glaube nicht, dass sie diesen offiziell hätten, wenn der Bauer sie auf eigene Kosten kastrieren lassen müsste. (Da hab' ich mir schon den Mund fusselig geredet ...) In so einem Fall ist man dann auf die Ehrlichkeit des Bauers angewiesen. Schade dass der Gesetzestext so "gummiartig" und missverständlich ist. Eine klare Ausdrucksweise wäre schon von Vorteil um Missverständnissen vorzubeugen.
Es freut mich aber, dass die Petiton im Minsterium gehört worden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

thilia

Hauskatze
wie du schon selbst sagt: Würdest du den Bauern anzeigen, braucht der nur sagen: Nö, die gehören nicht mir... :(
 

lucky-katz

Hauskatze
ich mag dieses schwabbeligen Gesetze nicht ... und schon gar nicht, wenn's um Tierchen (egal welche) geht.
 

Jeanny

Hauskatze
Warum schwabbelig? Gehörts dem Bauern muss er kastrieren oder er wird angezeigt.
Gehörts ihm nicht, darf ich sie oder ein Tierschutzverein kastrieren.
 

lucky-katz

Hauskatze
Warum schwabbelig? Gehörts dem Bauern muss er kastrieren oder er wird angezeigt.
Gehörts ihm nicht, darf ich sie oder ein Tierschutzverein kastrieren.

Schon - aber so werden 1. die Kosten auf den Tierschutz abgewälzt und 2. der Tierschutz kann nicht überall gleichzeitig sein.

Ich habe natürlich nicht die Einblicke, die du vermutlich hast - ich lebe in der Stadt, aber wäre es nicht einfacher, wenn im Gesetz stehen würde, dass ausnahmslos alle Katzen, die Freigang haben kastriet werden müssen? Landwirtschaftlichen Betrieben könnte man das vielleicht mit einer Förderung schmackhaft machen.
 

Cybele

Katzenjunges
Hallöchen....

Es gibt Gutscheine vom Land (Salzburg) zum Kastr. von Streunern, aber nur wenn es keine Bauer ist, wo sich die Tiere aufhalten!!

Auf meine Frage, warum Bauern nicht, wurde mir erklärt, weil die die Population erhalten dürfen. Die zahmen Hof-Katzen würden ja sonst aussterben. Auch eine Logik! Außerdem sollte die Katzen auf keinen Fall gefüttert werden, da würden es immer mehr werden. Auf mein Argument, bei dem heurigen Winter hätten die doch kaum überlebt, gestand man mir die Fütterung zu, aber nur solange keine Mäuse zu finden seien.

Tja, für mich gilt dies alles nicht. Ich füttere, ich lasse alle kastrieren und rühre fleißig die Werbetrommel bei den Bauern. Alle, die nur so im Dorf rumstreunen und halt öfters bei den Bauern auftauchen, beim Land melden und Unterstützung beantragen in Absprache mit den Katzenfreunden! Ich konnte schon einige überzeugen.

Gruß Maria
 

Catbee

Katzenjunges
Ganz ehrlich: Ich wäre mehr als froh, wenn wir in Deutschland auf einem so hohen Tierschutzniveau solch interessante Diskussionen führen könnten.
Leider gibt es in Deutschland keine Kastrationspflicht.
Es sind die einzelen Menschen oder Tierschutzorganisationen, für die die Kastration der Tiere eine Selbstverständlichkeit ist - um das ohnehin schon große Katzenelend nicht noch weiter zu verschlimmern.

Hinzu kommt, dass bei uns das Tier - rechtlich gesehen - immer noch als Sache gilt!
Ein ganz unglaublicher Zustand! :sauer:

Man sieht ja an den österreichischen Gesetzen, dass es auch anders geht.
Heute sind Europawahlen - und man sollte vielleicht auch hier den Tierschutzgedanken mit einfließen lassen, was meint ihr? :haue:
Fällt mir bei der Gelegenheit einfach mal so ein!
 

mayday

Hauskatze
Hallöchen....

Es gibt Gutscheine vom Land (Salzburg) zum Kastr. von Streunern, aber nur wenn es keine Bauer ist, wo sich die Tiere aufhalten!!

Auf meine Frage, warum Bauern nicht, wurde mir erklärt, weil die die Population erhalten dürfen. Die zahmen Hof-Katzen würden ja sonst aussterben. Auch eine Logik!

Hallo,
wenn es tatsächlich soweit käme, daß die Katzen auf den Bauernhöfen aussterben würden, dann müßte man sich ja vielleicht eine Katze "kaufen" (sei es jetzt Schutzgebühr im Tierheim o.ä.) D.h. die Katze bekäme auf einmal einen "Wert" (obwohl auch irgendwie Nutztier) weil nicht mehr gratis. Ich fürchte, das werden wir nicht mehr erleben....
Noch eine Frage zum Gesetzestext: "in bäurlicher Haltung": wie genau ist das definiert? Fällt jemand, der nebenbei ein paar Hendln hat auch in den Begriff "Bäuerliche Haltung" - oder sind das nur jene Personen, die in die Sozialversicherung f. Bauern einbezahlen? Gesetze können wohl nicht alle Lücken abdecken. Gewisse Dinge müssen ausjudiziert werden, damit man wirklich weiß, wo die Schwachstellen liegen.
Es sind jedenfalls nicht nur die Bauern, die oft nicht kastrieren lassen. Es gibt genug Leute die einfach meinen, daß es lieb ist Junge zu haben - was ja unbestritten, aber heutzutage höchst unvernünftig ist.
Solange Tiere in Tierheimen landen (bzw. wie z.B. in den USA Millionen von Hunden und Katzen jedes Jahr getötet werden) , ist es jedenfalls nicht sinnvoll irgendwelchen Nachwuchs zu produzieren.
 
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