T
Tom
Guest
Nach dem Impressums-Wirrwarr und der Ravensburger "Kartenspiel"-Geschichte ein weiteres highlight:
<div style="color: #000;margin: 8px auto 0px auto;font-weight:bold;font-size:11px;padding: 3px;background-color:#E4EAF2;background-image: url(http://www.katzenforum.at/forum/style_images/1/img_quote.gif);background-position: right;background-repeat: no-repeat;border-left: 4px solid #8394B2;border-top: 1px dotted #000;border-right: 1px dotted #000;">ZITAT</div><div style="color: #465584;background-color: #FAFCFE;border-left: 4px solid #8394B2;border-right: 1px dotted #000;border-bottom: 1px dotted #000;padding: 4px;margin: 0px auto 8px auto;">Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt
Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.
Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.
Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.
Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.
Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren – eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar.
(Quelle:
, newsticker, 11.06.2005 18:38)</div>
Mir ist zwar jetzt hier kein konkreter Name dazu bekannt, und DE ist - gerade im Bereich (Internet-)Recht - nicht mit AT gleichzusetzen, trotzdem habe ich die Forumregeln dazu mal angepasst. (schadet ja nichts)
Zwei persönliche Anmerkungen dazu:
1.) diese ganzen "Rechtsgeschichten" können einem den Spaß als Foren- oder homepage-Betreiber langsam aber sicher verderben.
2.) Idee für zwei zusätzliche Geldquellen: 1.) Anwalt werden oder 2.) irgendeinen Begriff als Marke eintragen lassen (sofern denn da überhaupt noch Begriffe "frei" sind ) und dann bei Google nach der Verwendung desselben suchen..
Liebe Grüße,
Tom
<div style="color: #000;margin: 8px auto 0px auto;font-weight:bold;font-size:11px;padding: 3px;background-color:#E4EAF2;background-image: url(http://www.katzenforum.at/forum/style_images/1/img_quote.gif);background-position: right;background-repeat: no-repeat;border-left: 4px solid #8394B2;border-top: 1px dotted #000;border-right: 1px dotted #000;">ZITAT</div><div style="color: #465584;background-color: #FAFCFE;border-left: 4px solid #8394B2;border-right: 1px dotted #000;border-bottom: 1px dotted #000;padding: 4px;margin: 0px auto 8px auto;">Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt
Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.
Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.
Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.
Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.
Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren – eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar.
(Quelle:
Mir ist zwar jetzt hier kein konkreter Name dazu bekannt, und DE ist - gerade im Bereich (Internet-)Recht - nicht mit AT gleichzusetzen, trotzdem habe ich die Forumregeln dazu mal angepasst. (schadet ja nichts)
Zwei persönliche Anmerkungen dazu:
1.) diese ganzen "Rechtsgeschichten" können einem den Spaß als Foren- oder homepage-Betreiber langsam aber sicher verderben.
2.) Idee für zwei zusätzliche Geldquellen: 1.) Anwalt werden oder 2.) irgendeinen Begriff als Marke eintragen lassen (sofern denn da überhaupt noch Begriffe "frei" sind ) und dann bei Google nach der Verwendung desselben suchen..
Liebe Grüße,
Tom