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Hausfriedensbruch

ChocoCinn

Hauskatze
Hallo!
Es geht um folgendes. Mein Vater besitzt die Schlüssel zu meiner Wohnung, die hab ich ihm freiwillig überlassen, falls mal was ist. Nun ist er aber mittlerweile, wie ich soeben erfahren habe, bereits zum 3. Mal einfach so in meine Wohnung eingedrungen, ohne, dass ich davon Bescheid wusste, noch es ihm erlaubt hatte. Meiner Rechung nach war er also letzten Montag drinnen und jetzt habe ich es erfahren. Die anderen beiden Male war ich anwesen, als er einfach so reinspaziert ist. Nun hat man ja auch ein Privatleben und teilweise will man seine Wohnung nicht einfach so herzeigen, weil ev. persönliche Dinge rumliegen, die man normalerweise von neugierigen Blicken verstecken würde. Deshalb regt es mich so verdammt noch mal auf, dass er trotz mehrerer Ermahnungen wieder in meine Wohnung gekommen ist und ich nebenbei davon erfahre. Nun nehme ich ihm endgültig den Schlüssel ab - hoffentlich hat er keine Kopie davon gemacht (wer weiß?!).
Meine Frage ist nun, ob ich ihn anzeigen kann. Ja, das ist mein Ernst. Er soll wissen, dass es mir Ernst ist und er nicht einfach so in meine Wohnung spazieren kann. Er hat mir noch nicht mal eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, weil er gemeint hat, er hätte öfters versucht mich anzurufen, aber ich habe ja nicht abgehoben.
Ich bin grad sooo wütend, dass kann sich keiner Vorstellen. Würd so gern schreien. Keine Ahnung, ob sich das wer vorstellen kann.
Nun ja, wieder zurück zur Frage: kann ich ihn anzeigen? und was würde ihm dann passieren?
Hoffentlich kennt sich hier jemand damit aus.
 

Sabine

Hauskatze
öh :unsure:

Bevor ich meinen eigenen Vater anzeige, nehm ich ihm die Schlüssel ab und weise ihn mit großer Bestimmtheit darauf hin, dass er Mist gebaut hat.

Falls er sich Schlüssel nachmachen hat lassen (was bei einigen Schlössern ja nur mit Zustimmung des Wohnungseigentümers geht), dann kannst ihn ja immer noch anzeigen, weil er ohne deine Zustimmung einfach so in deine Wohnung eingedrungen ist.

So würd ich das halt sehen.

Aber bitte ich bin kein Jurist.. nur ein Mensch der andere nicht gleich anzeigt, wenn sie sich mal falsch verhalten.
 

ChocoCinn

Hauskatze
ja, er hat sich aber eben nicht nur MAL falsch verhalten, sondern 3 mal. das ist doch ein unterschied. außerdem hab ich nicht so eine tolle beziehung zu ihm, daher würde ich ihm gern "einen schrecken einjagen" mit der anzeige, damit er es sich das nächste mal besser überlegt.
 

Delphinchen

Administrator
Wenn ich zu einem Meschen keine gute beziehung hab, gebe ich ihm doch nicht meinen Wohnungsschlüssel :huh:
Na wie auch immer, ich glaube nicht dass du ihn anzeigen kannst, da er ja den Schlüssel hatte .... Aber das ist nur meine Persönliche Meinung, wenn du es wissen willst geh einfach aufs nächste Wachzimmer und frag doch nach :)
Ich hab solche Schlüssel die man nur mit so einer Karte nachmachen lassen kann (gesperrter Schlüssel) - hast du das auch oder sinds ganz normale ?
 
das problem ist dass man bloß eine schriftliche erklärung mit unterschrift abgeben muss beim schlüsselmacher, in der man erklärt dass man berechtigt ist den schlüssel nachmachen zu lassen (bei mir hats jedenfalls so funktioniert, aber bei mir wars auch in ordnung so)
hm. versteh auch net ganz wieso er das tut, dein vater meine ich...
 
S

shadow23

Guest
In vielen Fällen hat der Vermieter ebenfalls noch einen Schlüssel von der Wohnung, völlig zu Recht, denn es könnte ja mal was sein, wo er es wirklich braucht.

Jedoch ist es dann TROTZDEM immer noch "Unerlaubtes Eindringen" in die Wohnung, wenn er einfach so in die Wohnung kommt.

Ein Vermieter darf nur nach Voranküdigung und mit Einverständnis in die Wohnung des Mieters, und ausserdem idR nur in Anwesenheit des Mieters.

Nun ist aber Dein Vater nicht Dein Vermieter, oder?

Wie das mit Familienmitgliedern ist, weiss ich nicht, aber Du kannst zB die AK fragen (gratis Rechtsberatung).


Ich hab zu meinen Eltern eine sehr schlechtes Verhältnis, aber trotzdem würde ich keine Anzeige machen, sondern eher heimlich die Schlösser austauschen. Und sollte er dann nochmal in die Wohnung wollen, steht er saudumm da :baetsch:
Falls das einer der Nachbarn sieht (sofern die auch wissen, dass dort DUUU wohnst, und net ER), dann kriegt er von denen am Ende ne Anzeige wegen versuchten Einbruchs, was glaubst, wie blöd er DANN dasteht :devil:

LG Silke
 

sollhaben

Hauskatze
Ich sehe das ähnlich wie shadow. Wenn er dein Vermieter ist und du ganz "normal" Miete zahlst, darf er nicht einfach in deine Wohnung spazieren. Ich würde auch die Türschlösser austauschen oder wenn du dich das nicht traust, dann ein Zusatzschloss für das nur du den Schlüssel hast anbringen, mit der Begründung, dass du dich nicht so sicher fühlst und du ein zusätzliches Schloss brauchst.

lg
sollhaben
 

Serenity

Hauskatze
Also ich glaube, daß das selbe was für den Vermieter gilt (wie shadow gesagt hat) auch für deinen Vater gilt. Bei uns hat immer ein Nachbar den Schlüssel für den Notfall gehabt und meine Eltern hätten sicher auch nicht wollen, daß die einfach somal vorbeischauen :wave:.

Aber ich versteh nicht wieso du deinem Vater überhaupt die Schlüssel gegeben hast, weil wenn du ihn sogar anzeigen würdest kann das Verhältnis von anfang an nicht das beste gewesen sein.

Ich habe übrigens vor kurzem gehört, daß solche Schlüssel wenn man die Karte nicht hat auch ohne Rechnung gemacht werden. Also ein Schutz ist die Sicherheitskarte nicht
 

Xinda

Hauskatze
Hallo,

ich denke eine Anzeige in diesem Fall zu machen nur um ihn "einen Schreck" einzujagen , ist etwas übertrieben. Trotz allem ist er dein Vater, egal wie schlecht euer Verhältnis ist.

Ich finde den Vorschlag von shadow sehr gut, wechsle das Schluß oder gib ein Zusatzschloß dazu und die Sache hat sich erledigt.

Was hättest du denn davon wenn du jetzt eine Anzeige machst? (bin mir nicht sicher ob dies geht, da du ja deinem Vater den Schlüssel gegeben hast.)

Liebe Grüße

Xinda
 

Lady&Anubis

Hauskatze
@Choco: MEIN vollstes Verständnis sei Dir zugesichert.

Ich habe meiner Mutter auch schon damit gedroht, daß ich sie anzeige, wenn sie noch ein einziges mal auf meinem Grund herumrennt. Das letzte mal hab ich sie erwischt als ich einen neuen Job hatte, andere Arbeitszeiten und später als sie es noch wußte noch daheim war. Sie da, wer schleicht in meinem Garten herum??? Meine Gartentüre ist nicht zugesperrt, damit sich die Nachbarskinder den Ball holen können, wenn er mal wieder bei mir landet.

Sollte ich sie dabei nochmal sehen, zeige ich sie -ohne mit der WImper zu zucken -an!

Wir haben seit über 2 Jahren keinen Kontakt mehr, (ich halte sie einfach nicht mehr aus) dementsprechend hat sie auf MEINEM Grund nichts verloren. :motz:

Sogar ihre langjährige Freundin (seit über 30 Jahren) hat ihr inzwischen den Rücken gekehrt, weil sie einfach :bala:....

Ist nunmal nicht überall alles Happy-Family mit Zahnpastawerbungslächeln beim gemeinsamen, harmonischen Frühstück...
 

pätzi

Hauskatze
also mit anzeigen werdet ihr da kaum was erreichen bei: familienangehörigen, denen man den schlüssel und somit auch den zutritt ermöglicht.
kann ich ihn anzeigen? und was würde ihm dann passieren?
na die polizei taucht auf bei ihm und er erzählt dann halt eine andere geschichte und die ziehen dann unverrichteter dinge ab. net vergessen bei solchen anzeigen: die polizei sammelt das alles in akten, die sie später vielleicht verwenden !
hier müßte man unterlassung und herausgabe von schlüsseln fordern und schlußendlich klagen.
ich plädiere auch für schlossaustauschen und aus/zusperren :lol:
 

Lady&Anubis

Hauskatze
Originally posted by pätzi@27.3.2007, 09:11 Uhr
also mit anzeigen werdet ihr da kaum was erreichen bei: familienangehörigen, denen man den schlüssel und somit auch den zutritt ermöglicht.
Nur weil Du IHR geschrieben hast - Meine Erzeugerin hat keine Schlüssel von mir! Und ein nicht zugesperrtes Gartentürl heißt ja noch lange nicht, daß jeder drin rumlatschen darf. Wenn Du mal Deine Wohnung nicht zusperrst, darf ja auch nicht automatisch jeder rein!
 

pätzi

Hauskatze
Originally posted by Lady&Anubis@27.3.2007, 09:24 Uhr
Nur weil Du IHR geschrieben hast - Meine Erzeugerin hat keine Schlüssel von mir! Und ein nicht zugesperrtes Gartentürl heißt ja noch lange nicht, daß jeder drin rumlatschen darf. Wenn Du mal Deine Wohnung nicht zusperrst, darf ja auch nicht automatisch jeder rein!
kannst du das beweisen ? du erzählst eine version bei der polizei, sie eine andere version. was soll rauskommen dabei als ein "polizeiakt", der dann abliegt ?
außerdem glaub ich kannst du hier nur wegen besitzstörung klagen.
beim hausfriedensbruch durch verwandte mit schlüssel wirds so ähnlich sein: zivilrechtl. klage.
 

BigCat

Kafo-Mama
Mal abgesehen davon, dass meine Eltern nicht einfach in meine Wohnung gekommen wären, selbst wenn sie einen Schlüssel hätten, würde ich eine Anzeige wahrscheinlich scheuen, das liegt aber an meiner Erziehung und am Verhältnis zu meinen Eltern.

Wenn ich so eine schlechte Beziehung zu ihnen gehabt hätte, wie manche von euch, dann könnte ich mir schon vorstellen, ihnen auch mal die Polizei auf den Hals zu hetzen.

Meine Lösung der Wahl wäre auch das stillschweigende Austauschen des Schlosses, sofern möglich, denn dann müssten sie fragen, wenn sie rein wollten und somit wüsstest du auch, dass sie es versucht haben ;)

Generell ist es glaube ich schon heikel, wenn man jemandem einen Schlüssel überlässt für Notfälle. Moralisch ist man dann schon verpflichtet, die Wohnung nicht ohne vorherige Ankündigung und Absprache zu betreten, ob das allerdings auch rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht. Bei Einbruchdiebstahl muss man bei uns jedenfalls nachweisen, dass die Sache (also Wohnung oder Auto) vorher auch sachgemäß verschlossen war und nur vertrauenswürdige Personen einen Schlüssel haben. Vielleicht ist das hier ähnlich. Was man allerdings machen kann, ist eine Unterlassungsklage vor Gericht anzustreben. Dadurch kann jemand gerichtlich aufgefordert werden, das Betreten der Wohnung zu unterlassen und bei Nichteinhaltung, kann der Verstoß gegen den Gerichtsbeschluss angezeigt werden.

Was mich aber noch viel mehr ärgern würde, als das Begehen der Wohnung an sich, wäre der Vertrauensbruch, der dadurch begangen würde und der umso schlimmer ist, als du deinen Vater ja schon aufgefordert hast, das zu unterlassen. Da frag ich mich manchmal schon, was in den Köpfen mancher Eltern vorgeht :bala:
 

Loona

Hauskatze
ich an deiner stelle würde den schlüssel zurückfodern! ichhabe zu meinen eltern ein sehr gutes verhältnis, da ist es natürlich für mich nicht vorstellbar, sie anzuzeigen - aber ich würde mit ihm drüber reden, den schlüssel zurückfordern, und sollte er dir den nicht geben wollen, bzw. sollte er doch einen schlüssel nachmachen haben lassen, dann kannst immer noch was unternehmen! diese art von vertrauensbruch ist schon enorm - ich will auch nicht, dass jemand einfach in meine wohnung marschiert - gibt da ja auch sachen, die nicht unbedingt immer für eltern-augen bestimmt sind!
 

telly

Hauskatze
... servus... anzeigen ist das schlechteste was du machen kannst. lasse die neue schlösser machen und wen er feststellt daß er nicht reinkann, dann hast die bestätigung das er sich schlüssel nachmachen hat lassen und kannst ihm ja die rechnung geben.

meine stieftochter hat auch einen schlüssel für unser haus, nachdem sie einigemale einfach reinkam ohne zu leuten habe ich ihr gesagt sie darf den schlüssel nur in notfällen oder mit erlaubnis benutzen. seither ist ruhe.

servus

telly
 

Gysbab

Hauskatze
Ich würde keine Anzeige machen, denn er ist trotzdem Dein Vater und dadurch wird Euer Verhältnis auch nciht besser. Ich würd einfach das Schloß austauschen und ihn vor vollendete Tatsachen stellen.

So hast Du Deine Drohung war gemacht und er kann nimmer rein. Mußt Dir dann halt eine vertrauensperson überlegen, der Du einen Schlüssel anvertrauen kannst. So hat im Notfall jemand Zutritt und Dein Vater kann draussen spazieren gehen ;)
 

ChocoCinn

Hauskatze
hey ihr, danke für eure antworten. ihr habt recht, das mit der anzeige werde ich wohl lassen. ich will ihm halt einfach nur klar machen, dass das so nicht geht. den schlüssel habe ich ihm nun abgenommen. jetzt kann ich beruhigt schlafen. er hatte zwar einen wichtigen grund, weshalb er zu mir (dieses mal) eingedrungen ist, aber selbst wenn's wichtig ist (er hatte ein dokument gebraucht) kann man zumindest anrufen und eine nachricht hinterlassen. und wer weiß, wie oft er nciht schon vielleicht drinnen war von dem er mir nichts erzählt hat?!
aber hauptsache ist, dass ich jetzt wieder in ruhe die wohnung verlassen kann. und eins ist klar, und das werd ich ihm auch sagen, und zwar, dass mein vertrauen zu ihm momentan sehr herabgesetzt worden ist.
 
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