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Jämmerlich!

Pflegemama77

Hauskatze
Wie kann es das geben.......Leute haben schon "Wartelisten" für den nächsten Wurf........wenn gesetzliche Kastrationspflicht herrscht!?

Haben Internet..und.. sind zu doof im Hirn sich über die Gesetzeslage zu informieren und sich Gedanken zu machen:bash: Ist doch eine Frechheit noch preiszugeben - "wir werden unsere Katze auch in Zukunft nicht kastrieren lassen - dürft euch schon auf eine Warteliste für die süßen Babyś setzen lassen!!!!"

....Eigentlich wohl ein "Sinnlosposting"....aber was macht ihr wenn ihr solche Inserate liest.....?
 
Zuletzt bearbeitet:

KitKatty

Hauskatze
Die meisten machen sich halt keine Gedanken darüber, sonst müsste man ned sowas lesen:
Wir sind 6 kleine Kätzchen und saugen seit 1. Juni 2011
kräftig bei unserer Mami.
In ca. 8Wochen können wir euer Leben abenteuerlicher machen!
Es gibt schon Starfotos von uns, auf denen zu sehen ist, wie unterschiedlich wir sind.Unsere Mami hat einen Ausflug zu den Nachbarn gemacht, und traf dort auf unseren Papi:)bag:).
Unsere Menschen erneuern unsere Seite jede Woche und wir modeln dazu!

Glaube die Kastrationspflicht ist denen recht egal oder sie wissens einfach ned..
 

Rennsemmerl

Hauskatze
Leider haben wir ja seit einiger Zeit auch hier im Forum fanatische Kastrationsgegner und künftige Schwarzzüchter.

Wie soll man da erst jene bildungsresistenten, rücksichtslosen Tierhalter erreichen, die auf dem Onlinemarkt Tiere anbieten? Ich hab einigen, deren Inserate mir unseriös erschienen, schon mal das eine oder andere Mail geschrieben und an ihr Verantwortungsgefühl appelliert sowie die Kastrationspflicht erwähnt - mit dem Erfolg, dass ich Beleidigungen geerntet hab, davon wohl das harmloseste, ich solle mich nicht einmischen. :beisstischkante:

Da ist Hopfen und Malz verloren, genauso wie bei denen hier im Forum! (Jene, die ich meine, werden sich schon angesprochen fühlen...)
 

Sabine

Hauskatze
mir fällt dazu nur ein:

anzeigen, anzeigen und nochmals anzeigen .. am besten von mehreren, voneinander unabhängigen Personen

Beweise sichern (Inserate und Einträge am besten ausdrucken), zusätzlich per Screenshot sichern (den kann man ja bei der Anzeige mitschicken), Mail an den zuständigen Amtstierarzt (geht auch wenn ihr an die zuständige Bezirkshauptmannschaft schickt mit der Bitte um Weiterleitung an den Amtstierarzt) und die Mail schickt ihr am besten gleich noch in Kopie an die Tierschutzombudsstelle und wenn Geld verlangt wird, auch noch zusätzlich an das zuständige Finanzamt.

und wenn ihr ganz lästig seid, schickt ihr das ganze auch noch per Post mit allen Infos und am besten per Einschreiben

und immer schön lästig sein und nachfragen :D


anders werden wir das Problem vermutlich nie in den Griff bekommen :sniff:
 

Rennsemmerl

Hauskatze
Anzeigen - ja, das hab ich mir auch schon öfter überlegt.

Aber wen soll man da anzeigen? Einen anonymen User, der unter einem dubiosen Nick seine Schwarzzucht inseriert?

Ich brauche ja nur an die Schwarzzüchter unserer beiden Schatzis Lara und Luna denken. Treffpunkt war irgendwo in der Pampa, wir hatten keinen Namen, und am nächsten Tag waren sowohl Handy-Nr. als auch E-Mail-Adresse gelöscht. Wir hätten die Verkäufer nie wieder ausfindig machen können - und gegen wen hätten wir eine Anzeige richten sollen?

Das gebe ich zu bedenken... Prinzipiell bin ich aber durchaus deiner Meinung: dass Schwarzzucht und ein Verstoß gegen das Kastrationsgesetz bestraft gehört!
 

Graukatze

Hauskatze
Prinzipiell bin ich aber durchaus deiner Meinung: dass Schwarzzucht und ein Verstoß gegen das Kastrationsgesetz bestraft gehört!
Ich entschuldige mich gleich vorab, falls das sowieso schon hunderte Male erklärt wurde, aber mich würde es sehr interessieren, ob ich dieses "Kastrationsgesetz" mißverstanden habe; ich dachte nämlich, es wäre eine Maßnahme gegen unkontrollierte Vermehrung durch geschlechtsreife Freigänger.

Wird per Gesetz tatsächlich die Vermehrung von Katzen (mit Ausnahme von professionellen Züchtern) untersagt?

Zur Sache selbst: Meine Katzen sind keine Freigänger und selbstverständlich trotzdem kastriert. Ich habe da sehr eindeutige Ansichten.
 

Sabine

Hauskatze
Freigänger sind sowieso zur Kastration verpflichtet
Auch Bauern müssen ihre Katzen kastrieren

Wohnungskatzen (auch wenn es Rassetiere sind) dürfen nur dann vermehrt werden, wenn sie als Zucht eingetragen sind

zusammengefasst:
vermehren dürfen sich nur Streuner und registrierte Zuchttiere
 

Rennsemmerl

Hauskatze
Sorry, ich hatte es sehr umgangssprachlich zum "Kastrationsgesetz" verkürzt - es gibt natürlich kein eigenes Kastrationsgesetz (in diesem Wortlaut), sondern dies ist natürlich Bestandteil des Tierschutzgesetzes. Wollte hier nicht für Verwirrung sorgen! Nochmals sorry...
 

phantomine

Hauskatze
Wohnungskatzen (auch wenn es Rassetiere sind) dürfen nur dann vermehrt werden, wenn sie als Zucht eingetragen sind

Echt? Ich dachte ernsthaft, das Kastragesetzt würde im prinzip besagen: ich darf keine unkastrierte Katze rauslassen, was ich daheim damit tue, geht niemanden was an (sofern die üblichen Tierschutzgesetze beachtet werden - also artgerechte Haltung etc.)

Lg, Karin!
 

Sabine

Hauskatze
das dachte ich bisher auch.. bin aber erst kürzlich von unserem Tierschutzombudsmann eines Besseren belehrt worden und glücklich darüber ;)

mir solls recht sein :D
 

phantomine

Hauskatze
Ok, DAS hab ich echt nicht gecheckt...aber kein Problem (meine sind eh alle kastriert :D :D - um Gottes Willen, wenn die sich vermehren würden :eek:mg: :eek:mg:)

Lg, Karin!
 

Graukatze

Hauskatze
Entweder der Gesetzestext wurde nicht online gestellt, oder ich bin einfach zu doof, um ihn zu finden: Google spuckt mir nur deutsche Verordnungen oder österreichische Forenbeiträge aus.

Kann mir jemand helfen? Mit einem Link oder einem zielführenden Suchbegriff?
 

Graukatze

Hauskatze
Super, danke!
Ich werde gleich nachlesen.

[Es lag also doch an mir... *seufz* ]

Ich habe es gelesen. Der auf die Kastrationspflicht Bezug nehmende Passus findet sich im 2. Abschnitt des BGBl. II Nr. 384/2007.
Hier heißt es:

(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
Das bezieht sich auf Freigänger.
Mich hat das so interessiert, weil es andernfalls ein in dieser Form unüblicher Eingriff des Gesetzgebers in persönliche Rechte gewesen wäre.
Aber ich dachte, vielleicht wäre hier unter dem Druck des Tierschutzes zur Vermeidung von abwendbarem Tierleid ein neuer Weg beschritten worden. Das sieht aber nicht so aus. Dieser Passus gibt eine Interpretation für ein Verbot der Fortpflanzung von Wohnungskatzen einfach nicht her.

@Sabine, Dein Tierschutzombudsmann hat Dir da entweder einen Bären aufgebunden, oder es gibt einschlägige Novellierungen (was ich aber bezweifle).
 
Zuletzt bearbeitet:

Rennsemmerl

Hauskatze
Nein, liegt nicht an dir, liegt an mir! (Ich habs ja ziemlich missverständlich als "Kastrationsgesetz" bezeichnet - wie soll man es unter diesem irreführenden Namen auch finden... :bag:)
 

Graukatze

Hauskatze
@Rennsemmerl, liegt wirklich nicht an Dir: Ich habe unter "Tierschutzgesetz" gesucht... dann mit Zusatz "Katze" und weiter mit Zusatz "Kastration"; aber der unkooperative Google hat mir Unmengen an Diskussionen und - deutsche - Gesetze und Verordnungen ausgespuckt. *shrug*
 

Sabine

Hauskatze
@graukatze

wir haben eine Petition eingereicht und im März 2009 eine Stellungnahme vom Bundesministerium für Gesundheit eine Stellungnahme erhalten.

alles auf unserer Homepage unter http://verein.streunerkatzen.org/petition/index.php nachzulesen ;)

bzgl. Katzen in Wohnungshaltung, kannst ihn ja gern anrufen ;) zumindest wird das Gesetz von den Juristen des Land OÖ so interpretiert und das zählt für mich ;)
 

Graukatze

Hauskatze
Vielen Dank für die Links, Sabine!

Die Petitionen wurden also eingereicht und im Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt; aber ist daraus inzwischen eine Novellierung geworden? Oder wird eine kommen?
 

tiger222

Hauskatze
Eine Bekannte wollte auch mal jemandem (Vermehrer) anzeigen, dann hat ´s aber geheissen, dass man mind. 2 Käufer aufweisen muss, um überhaupt anzeigen zu können. Aber das war in Wien.

Aber ev. ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden. :gruebel:
 
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