was ich jetzt für ein Problem habe?
Seit 1.1.2005 gibt es ein Gesetz..
2. Tierhaltungsverordnung
BGBl. II – Nr. 486/2004 Anlage 1, 2.10
Mindestanforderung für die Haltung von Katzen
da steht drin:
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
Das ist nun mal Gesetz! und daran hat sich nun mal JEDER zu halten. Ob es jetzt für ihn ok ist, dass seine Katze Junge kriegt oder nicht.
Und sei mir nicht böse.. eine Katze am 4. Tag der Trächtigkeit zu kastrieren hat bei Gott nix mit dem Töten von unschuldigen Lebewesen zu tun.
Fakt ist:
Eure Katze ist in der Rolligkeit ausgebüchst.
Eure Pflicht wäre es gewesen...
entweder
- die Katze noch vor der Rolligkeit zu kastrieren
- für eine sichere "Verwahrung" während der Rolligkeit zu sorgen
oder wenn die ersten beiden Punkte verabsäumt oder in die Hosen gegangen sind
- die Katze umgehend nach Rückkehr kastrieren zu lassen.
Ich weiss nicht welche Tierärzte ihr habt, aber bei unseren Tierärzten kriegt man normalerweise innerhalb von SPÄTESTENS 2 - 3 Tagen einen Termin für die Kastration seiner Katze.
PS: die Ausrede "wir haben von der Kastrationspflicht nix gewusst" gilt langsam aber sicher nicht mehr.. das Gesetz existiert nun seit 4 1/2 Jahren. Langsam müsstens nun wirklich die Runde gemacht haben. Zumal es oft genug in Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen erwähnt wird.