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metallsuchgerät macht katzen geil?! :D

Lilly83

Hauskatze
hey! dachte ich müsste das mal im forum posten...mein freund hat sich vor ein paar tagen ein metallsuchgerät zugelegt (er meint er will auf schatzsuche gehn :lol: ). auf jeden fall hat er es natürlich sofort zuhause getestet. kaum hat er das gerät angeschalten, fing es auch schon an zu piepsen. dachte xena würde gleich flüchten, da sie sonst wirklich sehr sehr ängstlich ist (grundsätzlich ist alles was neu ist, böse ;)). aber nein, kaum hörte sie das piepsen, kam sie aus ihrem versteck raus und fing an mit zu miauen. sie hat das ding richtig anmiaut und ist ihm hinterhergerannt. :D. dann hat sie unser metallscuhgerät mit heissen liebesbissen verwöhnt :). das lustigste aber daran war, als sich luna dazu gesellt hat. sie ist auf xena drauf gesprungen und hat sie ganz leicht ins genick gebissen. hat richtig ausgesehn als würde sie xena besteigen, dabei sind sie doch beide weibchen :yeah:. xena schien es zumindest zu gefallen. kaum haben wir das metallsuchgerät abgedreht war der zauber aber auch wieder vorbei. dachten zuerst es wäre zufall. mein freund hat es aber heut in der früh nochmal ausprobiert. hat irgendjemand von euch schonmal so ne erfahrung gemacht? fand das echt total komisch :lol:
 

Cello

Hauskatze
nie gehört :gruebel: aber katzen und metallsuchgeräte werden wohl auch nicht so rasend oft aufeinandertreffen.

dein freund soll nur aufpassen dass er keine bomben findet mit dem gerät... oder besitzstörungsklagen einheimst statt schätze
 

lunella

Hauskatze
hy,

möchte auch sagen, dass dein freund sich strafbar macht,
wenn er irgendwo was ausgraben geht.
nicht umsonst braucht man für jede grabung eine genehmigung vom bundesdenkmalamt, es sei denn natürlich, man gräbt auf seinem eigenen grund irgendwas um.
welche "schätze" will er denn finden??
er weiß ja nicht, auf was sein gerät anschlägt und wenns keine bombe oder schrott ist, ist es höchstwahrscheinlich unser nationales kulturgut!!

bin archäologin und wir haben massive probleme mit raubgräbern!
nicht nur, dass die artefakte einfach verscherbelt werden und auf nimmerwiedersehen verschwinden, auch werden sie aus dem zusammenhang gerissen und jegliche bedeutung für uns als nachfahren dieser kulturen geht verloren! dh. jeglicher stoff für die wissenschaft, für museen, ausstellungen, dokumentation und einfach wissenserwerb
ist weg!!

dein freund soll sich das bitte überlegen und das gerät wieder zurückgeben. ich kann nur an euer verantwortungsbewußtsein appellieren und euch bitten, das zu lassen!!

lg
 

scrooge

Katzenjunges
hallo
ich bin besagter freund.
diese aufregung ist ja wirklich lächerlich. das ganze ist einfach eine witzige anekdote und ihr überschlagt euch hier mit besserwissereien die garnicht zum thema passen.

lunella: gerade wenn du archäologin bist solltest du die gesetzeslage kennen. solange ich nicht auf öffentlichem grund (gemeinde o.ä.) herumgrabe brauche ich keine genehmigung vom bda. da hierzulande das meiste privatgrund ist, ist das eine ausmachungssache zwischen mir und dem besitzer. vielleicht solltest du dir auch einen kaufen, dann kannste den "schatzsuchern" vorauskommen.

jeanny: natürlich ist der besitz dieses gerätes nicht verboten.

arleeji: ja sind sie, sieht echt witzig aus, wenn sie sich bespringen.
 

lunella

Hauskatze
sorry für megaofftopic, aber einmal muss es noch sein:

ja, ein metallsuchgerät darfst du haben,
das ist nicht verboten.

ich bezweifle allerdings, dass du schon jemals
das denkmalschutzgesetz gelesen hast.
deine schnippische bemerkung ist mehr als unangebracht.

die aufregung ist keineswegs ärgerlich und dir
scheint ein kulturelles erbe völlig wurscht zu sein.
hauptsach was "tolles" finden, nicht wahr?

bei funden unter erde oder wasser besteht
MELDEPFLICHT, egal obs privatgrund ist oder nicht.
danach muss der grundstückseigentümer für eine zeit von 6 wochen
grabungen und dokumentationen gestatten. das fundobjekt muss längstens 2 jahre der wissenschaftlichen untersuchung und dokumentation überlassen werden.
dem grundstückseigentümer gehört der fund nur zur hälfte, die andere
gehört der gemeinde/gebietskörperschaft und weiters hat diese das recht, das fundobjekt anzukaufen.

es ist also keineswegs legal, auch mit erlaubnis des eigentümers,
wild herumzugraben. auch auf privatgrund braucht man eine grabungserlaubnis.
es ist kein kavaliersdelikt und es ist auch kein
harmloser streich, es ist für mich einfach nur respektlos allen
anderen österreichern und der eigenen geschichte gegenüber.

hier hast noch eine liste, was zb alles strafbar ist,
da du das ja offenbar nicht weißt.

(3) Wer vorsätzlich
1. Fundmeldungen gemäß § 8 Abs. 1 unterlässt oder unrichtig erstattet,
2. den Zustand einer Fundstelle oder der aufgefundenen Gegenstände entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 verändert,
3. die Sicherung oder Bergung von Funden sowie sonstiger Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 2 unterlässt oder zu vereiteln sucht,
4. Fundgegenstände entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs. 4 nicht zur Verfügung stellt,
5. die Möglichkeit der Geltendmachung und Durchsetzung des Ablöserechtes gemäß § 10 verhindert,
6. Metallsuchgeräte oder sonstige Bodensuchgeräte entgegen den Bestimmungen des § 11 Abs. 8 verwendet,
7. Meldungen und Berichte gemäß § 11 unterlässt oder unrichtig erstattet,
8. die Kennzeichnung als geschütztes Denkmal (§ 12) oder gemäß der Haager Konvention (§ 13 Abs. 6) missbräuchlich verwendet oder die bescheidmäßig angeordneten Kennzeichnungen unterlässt,
9. die in § 30 vorgesehenen Auskünfte und Meldungen nicht oder unrichtig erstattet,
10. die gemäß § 30 vorgesehene Besichtigung und wissenschaftliche Untersuchung von Denkmalen und vermuteten Bodenfunden sowie die vorgesehene Überwachung durch das Bundesdenkmalamt zu behindern oder zu vereiteln sucht, ist, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bietet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 70 000 S zu bestrafen. Die Bestimmungen des Abs. 1 hinsichtlich der Verhängung einer Wertersatzstrafe gelten gleichermaßen für Strafverfahren auf Grund dieses Absatzes."
 

scrooge

Katzenjunges
ich kenne das gesetz sehrwohl.

lt. §8 abs. 1
Werden unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche Gegenstände, die infolge ihrer Lage, Form oder Beschaffenheit offenkundig den Beschränkungen dieses Bundesgesetzes unterliegen könnten...
§ 1 abs.1
...von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (,,Denkmale'') Anwendung, wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse...

sofern dies eben nicht offenkundig ist und ich diese zufällig beim schwammerlsuchen im wald finde (wie gut sich die immer unter der erde verstecken können...) kann ich also finden gehen.

Dass kulturdenkmäler von bedeutung nicht in irgedwelchen taschen landen versteht sich von selbst.

aber die aufregung ist doch lächerlich...
 

lunella

Hauskatze
ich kenne das gesetz sehrwohl.

lt. §8 abs. 1
Werden unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche Gegenstände, die infolge ihrer Lage, Form oder Beschaffenheit offenkundig den Beschränkungen dieses Bundesgesetzes unterliegen könnten...

wenn du dir den ganzen absatz durchliest, wird dir klar, was gemeint ist

§ 8. Zufallsfunde von Bodendenkmalen

(1) Werden unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche Gegenstände, die infolge ihrer Lage, Form oder Beschaffenheit offenkundig den Beschränkungen dieses Bundesgesetzes unterliegen könnten (Bodendenkmale), aufgefunden (Zufallsfunde), so ist dies im Hinblick auf die für Bodenfunde zumeist besondere Gefährdung durch Veränderung, Zerstörung oder Diebstahl sofort, spätestens aber an dem der Auffindung folgenden Werktag, dem Bundesdenkmalamt anzuzeigen. Gleiches gilt auch für Bodendenkmale, die lediglich durch Ereignisse wie Regen, Pflügen oder dergleichen zufällig teilweise oder vollständig an die Oberfläche gelangten. Die Meldung kann innerhalb der erwähnten Frist wahlweise auch an die für den Fundort zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, an eine der nächstgelegenen Dienststellen der Bundesgendamerie oder Bundespolizei, an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder an ein öffentliches Museum, das einer Gebietskörperschaft gehört, erfolgen; diese Stellen haben das Bundesdenkmalamt von der Meldung derart unverzüglich in Kenntnis zu setzen, dass bei diesem die Nachricht spätestens am dritten Werktag nach Erstattung der Meldung vorliegt.

(2) Zur Anzeige sind je nach Kenntnis verpflichtet: der Finder, der Eigentümer des Grundstückes, ein allfälliger Bauberechtigter, der Mieter oder der Pächter des konkreten Grundstückteiles sowie im Falle einer Bauführung auch der örtlich verantwortliche Bauleiter. Sobald eine ordnungsgemäße Anzeige erfolgt ist, sind die übrigen Genannten von ihrer Anzeigepflicht befreit



§ 1 abs.1
...von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (,,Denkmale'') Anwendung, wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse...

sofern dies eben nicht offenkundig ist und ich diese zufällig beim schwammerlsuchen im wald finde (wie gut sich die immer unter der erde verstecken können...) kann ich also finden gehen.

Dass kulturdenkmäler von bedeutung nicht in irgedwelchen taschen landen versteht sich von selbst.

aber die aufregung ist doch lächerlich...

und du entscheidest, was von öffentlichem interesse ist, als laie?
dass die lage im boden, in einer grube etc. mindestens genauso wichtig für die wissenschaft ist, wie der fund an sich? dass eine kleine scherbe, die dir unwichtig erscheint, aufgrund ihrer verzierung einen wichtigen hinweis zur datierung des kulturkreises sein kann? dass die lage einer kleinen fibel wichtige informationen liefert? für dich ein kleines stück verrostetes metall, dass du wahrscheinlich enttäuscht wegschmeißt, weils nicht toll aussieht. in dem moment ist der befund aber gestört und die info ist weg. einfach so.
und dass du oberflächenfunde genauso melden und abgeben musst, geht schon aus dem oberen paragraph hervor.

raubgräber schädigen die archäologie sehr wohl und das ganze ist ein problem, denn glaubst du, du bist der einzige?
leider nicht.
was du vorhast, geht gegen das gesetz, da brauchst du nix schönzureden.

schon mal was von der himmelscheibe von nebra gehört?
die ist zufällig aufgetaucht, weil raubgräber die verscherbeln wollten und die polizei hat sie gestellt. das ist ein einzigartiger fund und wäre wohl nie wieder aufgetaucht oder irgenwo in einem privathaushalt verstaubt. wie sie in der grube gefunden wurde, wäre enorm wichtig gewesen, leider musste man sich auf angaben der diebe verlassen.

so schaut die realität aus.

und dass du in einem öffentlichen forum darüber schreibst, ist auch nicht klug. denk mal darüber nach.
 

scrooge

Katzenjunges
du kannst gesetze zitieren solange du willst, es ist legal dieses gerät zu verwenden, es ist legal zu suchen, es ist legal auf eigenem grund zu graben, es ist legal auf fremden grund mit erlaubnis des beitzers zu graben.
daher ist es auch kein problem in einem öffentlichem forum darüber zu schreiben. sonst würden alle, die in den einschlägigen piepserforen schreiben probleme bekommen. ist aber nicht so, da sie nix verbotenes machen.

wenn ich etwas finde, das für mich als normal denkenden menschen mit matura am weg zum akademiker nicht als stück von öffentlichem interesse zu erkennen ist dann besteht keinerlei pflicht meinerseits. sollten zweifel bestehen muss ich zum bda, polizei,... gehen
so einfach ist das.
wenn ich also 5kg römische münzen finde bekommt die polizei eine meldung, bei einer oder ein paar frage ich einmal nach.

aber sollte ich nicht erkennen, dass es etwas von bedeutung ist wird es halt entweder zurückgelassen oder im schrank verstaut.

und genau das erlaubt das gesetz.
 

Titiana

Hauskatze
Bin weder Archäologin noch Schatzucherin :aetsch: - eure Diskussion ist ja recht amüsant, und als Aussenstehende kann ich ja irgendwie beide Standpunkte verstehen.

Das eigentliche Thema ist dabei aber in den Hintergrund gerückt worden - aber ich find das ja schon interessant, dass die Katzen auf dieses Gerät so reagieren. Habt ihr wieder mal einen Versuch gestartet ob das jedesmal so ist?
Weiß, ja nicht wie das Ding funktioniert, aber es muss dann wohl irgendwie an den Schwingungen liegen, die dieses Gerät ausstrahlt?:nixweiss: - erotische Schallwellen??:giggle:

@scrooge - Übrigens schade, dass ihr nicht in meiner Nähe wohnt - hab auf der Rodelbahn einen Ohrring verloren, der jetzt sicher unter einer frischen Schneedecke liegt - und der, nachdem ich kein so tolles Gerät habe - wahrscheinlich für immer verloren ist :wacko: (Das wär nicht der einzige Ohrring von mir, den es in meiner näheren Umgebung irgendwo zu finden gäbe - nur so als kleiner Schatzsuchertipp :biggrin:)

@lunella - Schwarze Schafe wirds wohl leider immer geben - in diesem Fall hat ja noch gar niemand irgenwo zu graben angefangen und nicht immer darf man gleich das Schlimmste irgendwo reininterpretieren. Und ich bezweifle, dass an jeder Ecke römische Münzen unter der Erde schlummern (sag ich halt mal als absoluter Laie)
Wenn der Schatzsucher Glück hat, findet er ein paar Centstücke und eventuell ein paar streunende Katzen, die ihm nicht mehr von der Seite weichen :undwech:
 

lunella

Hauskatze
du kannst gesetze zitieren solange du willst, es ist legal dieses gerät zu verwenden, es ist legal zu suchen, es ist legal auf eigenem grund zu graben, es ist legal auf fremden grund mit erlaubnis des beitzers zu graben.
daher ist es auch kein problem in einem öffentlichem forum darüber zu schreiben. sonst würden alle, die in den einschlägigen piepserforen schreiben probleme bekommen. ist aber nicht so, da sie nix verbotenes machen.

wenn ich etwas finde, das für mich als normal denkenden menschen mit matura am weg zum akademiker nicht als stück von öffentlichem interesse zu erkennen ist dann besteht keinerlei pflicht meinerseits. sollten zweifel bestehen muss ich zum bda, polizei,... gehen
so einfach ist das.
wenn ich also 5kg römische münzen finde bekommt die polizei eine meldung, bei einer oder ein paar frage ich einmal nach.

aber sollte ich nicht erkennen, dass es etwas von bedeutung ist wird es halt entweder zurückgelassen oder im schrank verstaut.

und genau das erlaubt das gesetz.


NEIN, NEIN und DOPPELT NEIN!
so schwer zu verstehen ist das gesetz doch wirklich nicht, oder?

du kannst noch so oft sagen, dass es legal ist was du machst,
ist es NICHT! dass es genügend raubgräber gibt und auch eine
richtige gemeinde an metallsuchgänger gibt,
heißt noch lange nicht, dass es legal ist. viele dieser leute
suchen und verscherbeln dann illegal gegrabene funde am schwarzmarkt; der allgemeinheit gehörende artefakte.
oder sie stehlen auf laufenden grabungen funde.
alles schon so oft gehabt. toll, nicht? klingt so richtig legal, gell?

nur weil nicht an jedem feld ein polizist stehen kann,
der alles kontrolliert, heißt das noch lange nicht,
dass erwachsene leute machen können, was sie wollen??

nur weil es einen haufen an leuten gibt, die irgendwas verbotenes
machen und eindeutig schaden damit anrichten, ist es noch lange nicht richtig.

ich glaub, du willst gar nicht verstehen.
dass du schaden anrichten könntest,
solltest du außer schrott oder aktuellen münzen etc.
was finden, ist dir anscheinend völlig wurscht.
hast du mich nicht verstanden, als ich geschrieben habe,
dass du schon mal den befund, die grube etc.
unwiederbringlich zerstörts, wenn du einfach im
boden herumbuddelst und funde aus dem boden zerrst? funde können beschädigt werden, du erkennst seine bedeutung nicht, etc?

anscheinend versichern dir genügend "kundige" leute,
dass es ok ist. ist es nicht.
und auch als angehender akademiker hast du einfach
keine ahnung, was wichtig ist und was nicht.

@titiana
zum glück gibts nicht gleich immer irgendwo urgeschichtliche
oder antike sachen zu finden. aber scrooge schreibt
ja wohl eindeutig, dass er das vorhat und das macht mich so wütend,
weil jeder dieser kurzsichtigen, egoistischen "schatzsucher"
mit jedem alten fund diesen auch gleichzeitig ein stück zerstört.
es ist illegal noch dazu und ein weit verbreitetes problem.
es schädigt die archäologie und es ist für mich einfach unmoralisch und verantwortungslos.
 

J3chen

Hauskatze
also bei mir im garten könnte man ohne probleme graben, da wurde beim bau des hauses soviel umgegraben, ausgehoben etc. dass da sicher nix mehr zu finden ist, außer man gräbt vielleicht 20 m runter :D
 

Lilly83

Hauskatze
@lunella: wollt mich da eigentlich raushalten, aber irgendwie...

dass es genügend raubgräber gibt und auch eine
richtige gemeinde an metallsuchgänger gibt,
heißt noch lange nicht, dass es legal ist. viele dieser leute
suchen und verscherbeln dann illegal gegrabene funde am schwarzmarkt; der allgemeinheit gehörende artefakte.
oder sie stehlen auf laufenden grabungen funde.
alles schon so oft gehabt. toll, nicht? klingt so richtig legal, gell?
ist natürlich nicht legal, wüsste aber auch nicht in welcher hinsicht mein freund soetwas in der art angedeutet hat. oder willst ihm jetzt unterstellen, dass er ein böser grabräuber ist?! :thumbdown: er hat auch nicht geschrieben, dass er die sachen auf irgendeinem "schwarzmarkt" verscherbeln will. woher nimmst du eigentlich deine anschuldigungen?
aber scrooge schreibt
ja wohl eindeutig, dass er das vorhat und das macht mich so wütend,
weil jeder dieser kurzsichtigen, egoistischen "schatzsucher"
mit jedem alten fund diesen auch gleichzeitig ein stück zerstört.
es ist illegal noch dazu und ein weit verbreitetes problem.
es schädigt die archäologie und es ist für mich einfach unmoralisch und verantwortungslos.
wüsste auch nicht wo genau er das geschrieben hat. nimm nicht alles so bierernst. :eek:mg: nicht jeder mensch ist mutwillig bös ;)

eigentlich sollt das ein lustiger thread werden. aber irgendwie war das anscheinend ein griff ins klo. oder auch nicht. einige scheinen sich hier ja prächtig zu amüsieren ;)
 

aida

Hauskatze
Hallo,
ich würde euch vorschlagen, dass ihr diese Diskussion per PN weiterführt. Das geht ja schon ziemlich am ursprünglichen Thema vorbei, hat mit dem Thema "Alltag mit Katzen" ja wirklich nix mehr zu tun :wacko:
lg
 

Jeanny

Hauskatze
Also ich finds irgendwie witzig.

Wäre interessant ob die Katzen immer so auf das Gerät reagieren oder obs Zufall war.
 

Rusty

Hauskatze
Also ich find, der Freund soll sich mit seinem Metallsuchgerät an einen Sandstrand vertschüssen und die Katzen damit in Ruhe lassen. Das ist doch Tierquälerei.
 
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