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Perserkatze vermisst!!!

SabineE

Katzenjunges
Also:
Sandy geht es wieder gut. Aber Stimme hat sie fast keine. Ist total heiser, vom vielen schreien.
Aber solange es nur das ist ;)
Gefressen hat sie heute mehrmals, kleine Portionen und vom Wasserbrunnen ist sie auch sehr lange nicht weggegangen. Es ist arg, wie schnell eine Katze abnimmt!
Aber sie ist jetzt total verschmust und weicht mir nicht von der Seite :liebkatz:

Zur Polizei:
Im Prinzip haben sie eh gemacht, was im Rahmen des Möglichen war. Weiteres dürfen sie leider, aufgrund der Vorschriften, nicht machen. Momentan sind ja eh alle sehr schlecht auf Polizisten zu sprechen.
Ich bin froh, dass sie den Mann und seine Handynummer ausfindig machen konnten (und wenn nicht, hätte ich wirklich selbst die Scheibe eingeschlagen)
Sie haben sich eh Mühe gegeben - dürfen hald auch nicht mehr machen, als ihnen erlaubt wird. Wir haben echt schlechte Gesetze und Vorschriften.
Sieht man ja schon daran, dass ein Tier noch immer als Gegenstand zählt.

Danke für den Tip mit den Threads für katzensichere Gärten. Werd ich mir jetzt wirklich anschauen müssen, weil sich meine Mäuse sicher nicht auf dauer im Haus einsperren lassen werden. Wenn die einen Tag nicht raus dürfen (eh nur Terrasse und eigener Garten, im Normalfall) dann quängeln sie schon.
 

fizzer

Hauskatze
zum glück hat sich was getan und der süßen gehts wieder gut.:round:
kann ja nicht angehen das man wegen so einer sache eine straftat begehen muss!
ich hätte auch die scheibe eingeschlagen um meine katze da rauszuholen.
denke die strafe wäre in dem fall milde ausgefallen!
 

Carlos2808

Hauskatze
also ich studier im 6. Semester JUS ..

Ich hätte gesagt, wenn es sich um eine Rassekatze handelt dann kannst du sehr wohl die Scheibe einschlagen und deine Katze da raus holen. Deine Katze gehört in dem Sinn zu deinem "Vermögen", ist eine Sache (nach dem Gesetz) der eine gewisse Summe Wert ist und somit kannst du es auch wenn du dich innerhalb der gesetzlichen Rechtfertigungsgründe bewegst schützen.

Du musst nur das gelindeste Mittel wählen, also mit möglichst wenig Schaden deine Katze da raus holen. Weil hier steht sich Vermögen (Beschädigung am Haus) und dein Vermögen (Beschädigung = Tod der Katze) gegenüber. Es wäre somit meiner Meinung nach gerechtfertigt gewesen, dass du als letzte Möglichkeit (wenn auch der Besitzer des Hauses nicht erreicht werden konnte) deine Katze da raus holst.

Wollte das nur dazu sagen, falls sich irgendjemand von euch zukünftig in solch einer Situation mit eurer Katze befindet. Ist jetzt zwar keine verbindliche rechtliche Auskunft (studier ja noch) auf die man si 100% verlassen kann, aber ich hätte das so argumentiert.

Die Paragrafen auf die man sich da stützen kann sind § 10 StGB (Entschuldigender Notstan) und § 3 StGB (Notwehr bzw. Rechtfertigender Notstand) ... Falls es wen interessiert.
 

Kolumbus

Hauskatze
Hallo

hm... du meinst also, nur die teure Rassekatze darf ich durch Einbruch retten? :yike:

Sinnvoller wäre ohnehin ein von der Polizei alamierter Schlüsseldienst.

Wie siehts denn bei Tieren aus, die im Auto eingeschlossen sind? Gerade im Sommer ja leider ein Thema...
Darf die Polizei da auch nicht aufbrechen? Muss man da zusehen, wie ein Tier in der Hitze stirbt, und die Polizei steht daneben und guckt auch zu oder wie?

Der einzige Unterscheid zwischen dem Tier im Auto und der im Nachbarshaus eingeschlossenen Katze ist ja wohl, dass man im ersten Fall Vorsatz (bzw. extreme Dummheit) vorwerfen kann und man außerdem annimmt, dass Tier- und Autobesitzer der selbe sind, während Sandy zufällig im fremden Haus eingesperrt war. :nixweiss:

Trotzdem: in beiden Fällen ist das Tier akut in Gefahr, oder nicht?

Dass die Polizei zuerst versucht hat, den Besitzer zu ermitteln ist ja ok. Dass sie aber gleich sagen, aufmachen dürfen wir sowieso nicht, ist schon was ganz anderes... :(
 

Carlos2808

Hauskatze
Naja also mit Notwehr bzw. Notstand kannst eben nur dann argumentieren wenn es sich um ein notwehrfähiges Rechtsgut handelt bzw. ein Individualrechtsgut. Zu diesen Rechtsgüter zählen eben Freiheit, Körperliche Integrität und unter anderem auch Vermögen.
Da du für eine Rassekatze Geld bezahlt hast zählt diese ja somit zu deinem Vermögen und hat einen bestimmten Wert (banal gesagt wie zB ein Fernseher, wenn den jemand beschädigt ist es Sachbeschädigung, wenn jemand deine Rassekatze "beschädigt" ist dies auch Sachbeschädigung). Wie es jetzt bei Katzen sind für die man nichts bezahlt hat weiß ich jetzt nicht genau, aber ich würd halt sagen dass diese keinen Vermögenswert haben... Klingt leider böse, aber Gesetze halt.

Bei Tieren ist das immer so eine Sache... Das Gesetz qualifiziert sie als Sache und ich hab eben gelernt, dass an Tieren mit einem Wert (was ja eigentlich nur Rassekatzen sind, die anderen haben ja in dem Sinn keinen Wert) auch Sachbeschädigung begangen werden kann und diese auch zum Vermögen gehören. Wenn jetzt ein fremdes Tier im Auto eingeschlossen ist, ists schon schwieriger. Du kannst nicht die Autoscheibe bzw. das Auto beschädigen wenn du eine nach dem Gesetz "wertlose" Katze rausholst. Wenn dich dann jemand wegen Sachbeschädigung anzeigt wird das dann denke ich im Ermessen des Gerichtes liegen.

Ich kann nur sagen, Rassekatze = Vermögenswert = Rechtsgut dass du schützen kannst (wie Auto, Fernseher, dein Haus). Wenn jemand einen Angriff auf dein Rechtsgut macht kannst du es mit dem gelindesten Mittel (also wenn dir jetzt jemand deinen Hund stehlen will, nicht gleich auf ihn schießen) verteidigen. Ist DEINE Katze wo eingesperrt und hat einen Vermögenswert, kannst du sie sehr wohl durch Scheibe einschlagen, Schloss aufbrechen raus holen, ist meine juristische Meinung.

Wie es eben mit nicht Rassekatzen aussieht weiß ich nicht genau

Automatisch zusammengefügtes Doppelpost

Inwieweit die Polizei Befugnisse in so einer Situation hat weiß ich nicht, Verwaltungsrecht Fachprüfung hab ich erst nächstes Semester :confused:
 

Kolumbus

Hauskatze
Ja, ich versteh die Sache mit dem Wert des Gegenstandes. ;) Es geht mir ja auch gar nicht darum, selbst irgend welche Scheiben einzuschlagen, egal ob Haus oder Auto.

Müßte, speziell im Auto- Fall nicht das Tierschutzgesetz greifen? Der Tierbesitzer würde vermutlich wegen Tierquälerei angezeigt werden, oder? Aber wie siehts mit dem rechtlich gesicherten Aufbrechen aus? Also nicht selbst, sondern durch die Polizei.
 

Carlos2808

Hauskatze
Was ich auch noch sagen kann. Juristerei ist einfach Argumentationssache auch. Du kannst einen Blödsinn erzählen und deinen Gegner aber zu Tode argumentieren und du hast recht :D
Und sollte mal dein Tier in Gefahr sein und keinen "Vermögenswert" haben, so hat es trotzdem für dich einen emotionalen Wert. Wenn da jemand wegen Sachbeschädigung angezeigt werden sollte muss erst mal die Staatsanwaltschaft entscheiden ob es überhaupt zu einer Anklage kommt deswegn und wenn ja, dann wir kein Richter einem eine saftige Geldstrafe aufbrummen wenn man diese nur begangen hat um sein heiß geliebtes Tier nicht verenden zu sehen...
Und wenn im Sommer jemand seinen armen Hund im Auto einschließt erwartet den sowieso selbst eine Strafe...

Also ich tät da sowieso IMMER was dagegen unternehmen und nicht warten bis es zum Äußersten kommen muss nur weil die Polizei meint "Nein das dürfen wir nicht"

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http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Link zum Tierschutzgesetz... Ich bin grad beim Durchlesen, dort steht alles drinnen was die Ordnungshüter dürfen und was verboten ist usw. wenn es dich interessiert
 

sandrah87

Hauskatze
Also wenn Hunde im heißen Auto eingeschlossen sind, wird das Auto aufgebrochen. Wie das gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht, aber es wird von der Polizei so praktiziert.
 
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