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Andrea
Guest
Ein Jahr Haft für "Pferde-Ripper"
Der 25-jährige Oberösterreicher, der im Herbst des Vorjahres eine Zuchtstute in Peuerbach (Bezirk Grieskirchen) gequält und verstümmelt hatte, ist am Donnerstag zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Donnerstag, 10.02.05
Der Prozess im Landesgericht Wels fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Anklage lautete auf Tierquälerei und schwere Sachbeschädigung.
Mit heruntergelassener Hose überrascht
Der Vorfall Ende Oktober des Vorjahres sorgte für großes Aufsehen. Ein zunächst Unbekannter war in den Reitstall eingedrungen und hatte mit einem spitzen Gegenstand auf die Zuchtstute "Beauty Girl" eingeschlagen. Er wurde dabei mit heruntergelassener Hose von den Besitzern überrascht und flüchtete.
Pferd musste eingeschläfert werden
Das Tier war grauenvoll zugerichtet. Es hatte zahlreiche Stichverletzungen am gesamten Körper, die Hinterläufe waren abgeschlagen, die Genitalien verstümmelt. Das Pferd musste sofort eingeschläfert werden. "Beauty Girl" hatte einen materiellen Wert von rund 7.000 Euro.
Phantombild in "Oberösterreich heute"
Das in der ORF-Sendung "Oberösterreich Heute" ausgestrahlte Phantombild des mutmaßlichen Täters kam dem Stiefvater des Angeklagten bekannt vor. Er stellte den jungen Mann zur Rede, dieser legte ihm gegenüber ein Geständnis ab. Die beiden gingen zur Gendarmerie, wo er es wiederholte. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Vor Gericht bekannte er sich erneut schuldig.
Erhebliche Wiederholungsgefahr
Der Gutachter stellte fest, der Angeklagte sei zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, obwohl er zuvor erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte. Es liege aber eine sexuelle Störung vor, die eine Behandlung erfordere. Ohne diese bestehe erhebliche Gefahr, dass er weitere derartige Taten setze.
Anstalt für abnorme Rechtsbrecher
Das Urteil: ein Jahr Gefängnis - die U-Haft wird angerechnet - und Einweisung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. In Freiheit wird der Mann erst wieder entlassen, wenn er die Strafe abgesessen hat und geheilt ist. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Der 25-jährige Oberösterreicher, der im Herbst des Vorjahres eine Zuchtstute in Peuerbach (Bezirk Grieskirchen) gequält und verstümmelt hatte, ist am Donnerstag zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Donnerstag, 10.02.05
Der Prozess im Landesgericht Wels fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Anklage lautete auf Tierquälerei und schwere Sachbeschädigung.
Mit heruntergelassener Hose überrascht
Der Vorfall Ende Oktober des Vorjahres sorgte für großes Aufsehen. Ein zunächst Unbekannter war in den Reitstall eingedrungen und hatte mit einem spitzen Gegenstand auf die Zuchtstute "Beauty Girl" eingeschlagen. Er wurde dabei mit heruntergelassener Hose von den Besitzern überrascht und flüchtete.
Pferd musste eingeschläfert werden
Das Tier war grauenvoll zugerichtet. Es hatte zahlreiche Stichverletzungen am gesamten Körper, die Hinterläufe waren abgeschlagen, die Genitalien verstümmelt. Das Pferd musste sofort eingeschläfert werden. "Beauty Girl" hatte einen materiellen Wert von rund 7.000 Euro.
Phantombild in "Oberösterreich heute"
Das in der ORF-Sendung "Oberösterreich Heute" ausgestrahlte Phantombild des mutmaßlichen Täters kam dem Stiefvater des Angeklagten bekannt vor. Er stellte den jungen Mann zur Rede, dieser legte ihm gegenüber ein Geständnis ab. Die beiden gingen zur Gendarmerie, wo er es wiederholte. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Vor Gericht bekannte er sich erneut schuldig.
Erhebliche Wiederholungsgefahr
Der Gutachter stellte fest, der Angeklagte sei zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, obwohl er zuvor erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte. Es liege aber eine sexuelle Störung vor, die eine Behandlung erfordere. Ohne diese bestehe erhebliche Gefahr, dass er weitere derartige Taten setze.
Anstalt für abnorme Rechtsbrecher
Das Urteil: ein Jahr Gefängnis - die U-Haft wird angerechnet - und Einweisung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. In Freiheit wird der Mann erst wieder entlassen, wenn er die Strafe abgesessen hat und geheilt ist. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist somit rechtskräftig.