• Update 2021: Registrierungen im Forum sind nun wieder möglich und alle Funktionen nutzbar! Viel Spaß!

    Wir suchen neue Werbepartner für unser Forum. Bei Interesse bitte unter office@katzenforum.at melden.

Vollzeitjob und nebenbei geringfügig arbeiten

Sandra&Michi

Hauskatze
Hallo ihr Lieben,

ich möchte mir zu meinem jetzigen Job a bissl was dazuverdienen. Bis jetzt hab ich geschaut ob ich mir was "ohne Anmeldung" finde, finden ja aber noch nichts was ich mir länger vorstellen könnte.

jetzt überlege ich eben wies mit ner geringfügigen zweitarbeit ausschaut, so 10stunden die woche.

zahlt sich das steuerlich überhaupt aus? wie wird das dann berechnet?

vielleicht hat ja wer von euch Ahnung, denn ich find auf der AK Seite leider nichts was genau auf meine Frage passt ;)

lg Sandra
 

rebecca

Hauskatze
also ich hab ja auch 2 jobs. hauptjob ist im büro von montag bis freitag und freitag und samstag abend arbeite ich in der Villa Cabrio im 10. bez. als kellnerin. für mich zahlt es sich auf alle fälle aus! und ich bin im monat mit ca 75€ offiziell angemeldet was ich natürlich wirklich verdiene ist ne ganz andre sache!

also ich möchte diesen job nicht mehr hergeben! ich mach es total gerne und es bringt sehr viel geld.

wie das ganze steuerlich ausschaut hab ich leider keine ahnung. ein freund von mir arbeitet in einem call-center nebenbei und er hat sich das mit denen so ausgemacht das er keine bis nur eine ganz minimale nachzahlung hat im nächsten jahr.
 

sollhaben

Hauskatze
Hi,

das hängt auf jeden Fall davon ab, wieviel du in deinem "Hauptjob" verdienst. Weil durch deinen 2. angemeldeten Job erhöht sich automatisch deine Bemesserungsgrundlage und dann musst du Lohnsteuer zurückzahlen.

Wenn du dich entscheiden solltest eine geringfügige Arbeit anzunehmen, würde ich mir jeden Monat ca 40 Euro zurücklegen, damit hast auf jeden Fall schon mal was auf der Seite und kannst die eventuelle Rückzahlung damit bezahlen.

Irgendwie stellt sich aber die Frage, ob du die Arbeitnehmerveranlagung überhaupt machen sollst. Kommt darauf an, ob du viele Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten hast.

Das wäre mal so angekratzt eine kleine "Hilfe". Falls du noch was wissen willst, bitte gerne.

lg
sollhaben
 

Serenity

Hauskatze
Gehälter werden addiert. Ist deine neue Bemessungsgrundlage in einer neuen Steuerklasse kann es sein daß du letztendlich sogar weniger netto rausbekommst.

Ich würd mich erkundigen wieviel du mehr verdienen kannst ohne steuerliche Nachteile und dazu würd ich einfach im örtlichen FMA anrufen :)
 

simba08

Hauskatze
wie schaut es bei dir mit "Taxi fahren" oder Pizza zustellen aus?

magst du sowas nicht machen? da steigen die Firmen meist auf einen sogenannten Werkvertag ein, das heisst du kannst diesen NUR abschliessen, wenn du bereits eine fixe Arbeit hast. Ich bin auch per WV bei einem Pizzadienst tätig, und zahle so gut wie nichts drauf beim Steuerausgleich.

Mein Bruder tut nebenbei taxeln, und hat auch keine steuerlichen Nachteile.

:wave:
 

muehlviertler

Hauskatze
Kleiner Nachtrag
Werkvertrag ist besser, bis € 730,- im Jahr steuerfrei.
Dies trifft auf eine geringfügige Beschäftigung nicht zu.
Und Jahresausgleich nicht beantragen geht bei einergeringfügigen Beschäftigung nicht, da die Arbeitgeber einen Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln müssen bis du ein sg.Pflichtveranlagungsfall und das Finanzamt sendet dir automatisch eine Erklärung für die Arbeitnehmerveranlagung zu!

LG Ernst
 

Serenity

Hauskatze
Originally posted by muehlviertler@31.1.2007, 08:45 Uhr
Kleiner Nachtrag
Werkvertrag ist besser, bis € 730,- im Jahr steuerfrei.
Dies trifft auf eine geringfügige Beschäftigung nicht zu.
Soweit ich weiß werden aber auch da andere Einkünfte berücksichtigt. Die Einkommen werden nie unabhängig voneinander gesehen.
 

muehlviertler

Hauskatze
Unselbstständige Einkommen werden zusammengezählt und versteuert.
1 x!!! max. €730,- aus einem Zuverdienst(Werkvertrag, Provisionen,.....) werden nicht berücksichtigt.

LG Ernst
 

Sabsi23

Hauskatze
Hallo,

hatte mal so eine ähnliche Job-Lage! Allerdings hatte ich damals 2 Teilzeitjobs...einen morgens in der Bäckerei einen abends im Theater....egal

Hab richtig gut verdient damals (glaubte ich damals jedenfalls), aber den Steuerausgleich für die beiden Jahre haben ich damals nicht gemacht - hätte fette 1500 Euronen nachzahlen müssen! :bala:
Na sicher ned mit mir.......

Mittlerweile hab ich wieder einen fixen Teilzeitjob und verdien mehr als mit den beiden Jobs zusammen :rofl: *guteBrancheerwischthab*

Aber ich geb auch zu bedenken, daß es manche Firmen nicht gestatten neben dem eigentlichen Job einen Teilzeitinger zu haben....vielleicht auch mal in der eigenen Firma nachfragen! Sicher ist sicher! ;)

Lg, Sabsi
 

sollhaben

Hauskatze
Ist kann Ernst nur zustimmen. Es wird ein Unterschied gemacht zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit.
Wenn man einen Vollzeitjob hat und dazu einen Werkvertrag nimmt, dann ist der Werkvertrag bis € 730,00 steuerfrei. Bei geringfügiger Beschäftigung dazu, werden beide Gehälter zusammengezählt und dieses Summe als Bemessungsgrundlage genommen.

lg
sollhaben
 

Sandra&Michi

Hauskatze
Danke für die Infos!
das hab ich mir schon gedacht, dass das nicht so leicht is mit der Steuer.

in meinem hauptjob bin ich jetzt seit einem jahr und seit anfang dieses jahres wurde ich übernommen (war bei der firma über ne leihfirma angestellt) hab bisjetzt noch keinen dienstvertrag bekommen, deshalb kann ich auch nix zum "dazuverdienen" sagen, also obs der arbeitgeber erlaubt.

Also Pizza ausfahren würd ich grundsätzlich schon machen ( bin da nicht wählerisch) nur ich hab keine gute orientierung und glaub ich würds ziemlich schwer haben die ganzen adressen zu finden +fg+

..hmm dann muss ich mir wohl was "ohne anmeldung" suchen.. weil so viel steuer zahlen.. das zahlt sich dann echt nicht aus..
 
Oben