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Meldepflicht bei überfahrenen Katzen??

S

stöpsel

Guest
kolumbus... es gibt, soweit ich weiß, einen eigenen notruf für tiere. ich hab mal einen link dazu gepostet, find ihn allerdings nicht mehr an.
dass es eine meldepflicht für haustiere gibt, glaub ich nicht. wild und nutztiere muss man melden, aber ich bezweifle, dass das für andere tiere gibt.
 

sandrah87

Hauskatze
Weiß man jetzt schon, obs eine Meldepflicht gibt? Wenn ja, wo muss ich es melden? Polizei?
(Dass die Fahrerin nach dem Besitzer suchen muss, nehme ich mal nicht an. Aber es ist trotzdem unmöglich, dass sie euch belogen hat. Ich mein, ihr habt ja sicher auch sie gefragt, ob sie die Katze gesehen hat....)

Und noch eine Frage: Darf ich den Notruf wählen, wenn mal was mit einem Tier passiert?
Wenn ich mich richtig erinner, hat man uns damals in der Fahrschule gesagt, dass man sowas wie einen Wildunfall melden muss, und es wird dann von der Polizei als "Vorfall im Straßenverkehr" registriert. Aber ich bin mir nicht sicher!

Was meinst du mit Notruf? Die Polizei anrufen, wenn du siehst, dass jemand deine Katze überfährt, oder wie meinst du das?
 

Kolumbus

Hauskatze
Ja, Wild wußte ich.

Was meinst du mit Notruf? Die Polizei anrufen, wenn du siehst, dass jemand deine Katze überfährt, oder wie meinst du das?
Ich meine, wenn ich (oder sonst wer) eine Katze anfahre. Wen ruf ich da an? Das Tier braucht dann ja schnell Hilfe, da kann ich nicht ewig nach dem diensthabenden Not- TA suchen.
Ich nehme mal an, die Polizei hätte keine Freude, wenn ich deshalb den Notruf wähle... aber sicher bin ich da eben nicht.
 
S

stöpsel

Guest
hab hier mal irgendwo gelesen, dass man in so einem fall die feuerwehr anrufen soll. bin mir jetzt aber nicht 100% sicher, ob ich das jetzt richtig im gedächtnis hab. :nixweiss:
 
Ich wuerd sagen den Tiernotdienst bzw Tierrettung... die haben vl auch ein Chipscangeraet dabei und wenn das Tier auch nen Chip hat kann man es dort ausfindig machen. Und sollte das Tier dann doch noch leben vl kann man noch was tun... sollte es doch zu schwer verletzt sein kann der Notdienst es dann einschlaefern ohne leiden zu muessen oder den Kopf abzuhacken
 

dea

Hauskatze
@Kolumbus,

lt ARBÖ (anrufen und einfach fragen): muss ein Unfall auch mit einem Kleintier (Igel, Hase, streunende Katze) UNVERZÜGLICH der Polizei gemeldet werden.

Verletztes oer totes Tier NICHT mitnehmen, an den Straßenrand legen .. Polizei unternimmt dann alles weitere.

Halter/Besitzer des Tieres haftet für Schäden am Fahrzeug, haftet für notwendige Tierarztkosten (falls der zum Unfallort gerufen wird) und hat normalerweise kein Recht auf Schadensersatz (-> Verwahrpflicht des Tierhalters) .

@Ombudsmann, du kannst in keinem öffentlichen Forum Leuten das Schreiben verbieten, wenns dir deren Meinung net unter die Nase geht ... btw arbeite ein bissl an deinem Ton ;)
 

Kolumbus

Hauskatze
Echt, die Feuerwehr?

Schmusekätzchen, hast du da eine österreichweite Nr.? Es gibt nicht überall eine Tierrettung und den Notdienst herauszufinden dauert zu lang, gerade wenn ich irgendwo fremd bin.
Ich hab zwar eine Nr. gespeichert, aber ich weiß gar nicht mehr, ob die nur regional gilt.

Edit: Danke Dea! Dh die Polizei kümmert sich dann auch um einen TA, wenn das Tier verletzt ist.
 

Ombudsmann

Energiebündel
ja für meinen ton entschuldige ich mich aber ich schreib es nochmal du kennst überhaupt nicht die lage bei uns, ich hab auch geschrieben das ich das mit der sicherung verstehe, und ich würd dich jetzt bitten das du beim thema bleibst. danke
 

sandrah87

Hauskatze
Aber eine Tierrettung gibts nicht überall und die Feuerwehr kann dem Tier ja auch nicht helfen. Also ich glaub, wenns wo is, wo es keine Tierrettung gibt, bleibt einem nix Anderes übrig, als irgendwie zu versuchen, einen Tierarzt zu finden.

Wie is das bei der Tierrettung eigentlich mit den Kosten? Angenommen, ich find eine Katze neben der Straße, die offenbar angefahren wurde, aber noch lebt. Ich ruf also die Tierrettung an, die kommen und helfen dem Tier, oder erlösen es. Muss ich dann die Kosten tragen, weil ich dort angerufen hab? Oder holen sie sich das vom Besitzer, sofern der ausfindig gemacht wird?
 

dea

Hauskatze
ja für meinen ton entschuldige ich mich aber ich schreib es nochmal du kennst überhaupt nicht die lage bei uns, ich hab auch geschrieben das ich das mit der sicherung verstehe, und ich würd dich jetzt bitten das du beim thema bleibst. danke
Sag mal (jetzt werd ich mal ausfällig): habens dir was unter die Frisur gelegt??

Ich hab an Kolumbus gerichtet eine Antwort zum Thema gegeben und du reisst andauernd die Klappe auf und zündelst. :shoot:

Automatisch zusammengefügtes Doppelpost

Aber eine Tierrettung gibts nicht überall und die Feuerwehr kann dem Tier ja auch nicht helfen. Also ich glaub, wenns wo is, wo es keine Tierrettung gibt, bleibt einem nix Anderes übrig, als irgendwie zu versuchen, einen Tierarzt zu finden.

Wie is das bei der Tierrettung eigentlich mit den Kosten? Angenommen, ich find eine Katze neben der Straße, die offenbar angefahren wurde, aber noch lebt. Ich ruf also die Tierrettung an, die kommen und helfen dem Tier, oder erlösen es. Muss ich dann die Kosten tragen, weil ich dort angerufen hab? Oder holen sie sich das vom Besitzer, sofern der ausfindig gemacht wird?
Wenn ein Tierbesitzer feststellbar ist, zahlt das der Besitzer ... wenn es ein Streuner ist: die Gemeinde

Und nicht die Tierrettung oder Feuerwehr sondern die POLIZEI verständigen .. sonst ists Fahrerflucht.
 

sandrah87

Hauskatze
@Kolumbus,

lt ARBÖ (anrufen und einfach fragen): muss ein Unfall auch mit einem Kleintier (Igel, Hase, streunende Katze) UNVERZÜGLICH der Polizei gemeldet werden.

Verletztes oer totes Tier NICHT mitnehmen, an den Straßenrand legen .. Polizei unternimmt dann alles weitere.

Halter/Besitzer des Tieres haftet für Schäden am Fahrzeug, haftet für notwendige Tierarztkosten (falls der zum Unfallort gerufen wird) und hat normalerweise kein Recht auf Schadensersatz (-> Verwahrpflicht des Tierhalters) .

@Ombudsmann, du kannst in keinem öffentlichen Forum Leuten das Schreiben verbieten, wenns dir deren Meinung net unter die Nase geht ... btw arbeite ein bissl an deinem Ton ;)
Wenn das Tier tot ist, ist es eine Sache. Aber ein verletztes Tier einfach so liegen lassen und das der Polizei erledigen lassen? Es kann einem ja doch niemand was vorwerfen, wenn man das Tier zum Tierarzt bringt.
 

Ombudsmann

Energiebündel
sollte es doch zu schwer verletzt sein kann der Notdienst es dann einschlaefern ohne leiden zu muessen oder den Kopf abzuhacken[/QUOTE]

ja das stimmt schon aber bis der notarzt da ist kann eine lange zeit vergehen!
 

pätzi

Hauskatze
also bei einem WILDUNFALL verständigt man den nächsten förster beziehungsweise polizei (da der zuständige förster meist net bekannt sein wird)

im vorliegenden fall der katze hätte man den tierarzt aufzusuchen müssen mit dem verletzen tier, beziehungsweise bei tod information an den zuständigen amtsvet auf der nächsten bezirkshauptmannschaft (wie im falle eines fundtieres) oder aber (zumindest) in wien die tierkörperbeseitigung. oder den eigentümer, wenn er bekannt sein sollte, unverzüglich informieren.

in jedem fall sollte die polizei die notwendigen infos geben.
 

dea

Hauskatze
Wenn das Tier tot ist, ist es eine Sache. Aber ein verletztes Tier einfach so liegen lassen und das der Polizei erledigen lassen? Es kann einem ja doch niemand was vorwerfen, wenn man das Tier zum Tierarzt bringt.
Das ist die gesetzliche Lage .. das Tier darf nicht entfernt werden.

Detto bei einem verletzten Menschen .. den "darfst" ja auch net aus dem Auto zerren und ins nächste KH bringen.

Automatisch zusammengefügtes Doppelpost

also bei einem WILDUNFALL verständigt man den nächsten förster beziehungsweise polizei (da der zuständige förster meist net bekannt sein wird)

im vorliegenden fall der katze hätte man den tierarzt aufzusuchen müssen mit dem verletzen tier, beziehungsweise bei tod information an den zuständigen amtsvet auf der nächsten bezirkshauptmannschaft (wie im falle eines fundtieres) oder aber (zumindest) in wien die tierkörperbeseitigung. oder den eigentümer, wenn er bekannt sein sollte, unverzüglich informieren.

in jedem fall sollte die polizei die notwendigen infos geben.
lt Rechtsauskunft ist immer die Polizei die erste Anlaufstelle .. die informiert dann auch den Eigentümer ... man darf auch nicht mit dem Tier zum TA abhauen und ruft danach die Polizei an ... unverzüglich heisst sofort
 
S

stöpsel

Guest
genau, laut öamtc musst du das tier an den straßenrand legen und darfst es nicht eigenhändig entfernen (auch wenns gut gemeint ist) durch unfachmännisches transportieren usw. entsteht dem tier nur noch mehr stress und verletzte tiere können auch eine gefahr für menschen sein, in der panik kann dich die katze bald mal arg beißen usw.
 

pätzi

Hauskatze
[/COLOR]lt Rechtsauskunft ist immer die Polizei die erste Anlaufstelle .. die informiert dann auch den Eigentümer ... man darf auch nicht mit dem Tier zum TA abhauen und ruft danach die Polizei an ... unverzüglich heisst sofort

nö, ist net richtig. hatte ja mal vor jahren einen wildunfall und wir haben direkt den förster verständigt, der auch gekommen ist, auch seiner darstellung nach ist die poilzei nicht mehr notwendig. und logisch kannst du ein haustier oder kleines wildtier (igel beispielsweise) sofort zum ta bringen. poilzei ist ja auch nicht mehr für fundsachen zuständig.
 
S

stöpsel

Guest
nö, ist net richtig. hatte ja mal vor jahren einen wildunfall und wir haben direkt den förster verständigt, der auch gekommen ist, auch seiner darstellung nach ist die poilzei nicht mehr notwendig. und logisch kannst du ein haustier oder kleines wildtier (igel beispielsweise) sofort zum ta bringen. poilzei ist ja auch nicht mehr für fundsachen zuständig.


ja, bei einem wildunfall... aber wenn du den förster ned kennst, musst trotzdem die polizei anrufen. s.o.
 

sandrah87

Hauskatze
Wenn ma weiß, wer der zuständige Förster ist, ist es ja naheliegend, dass man erst mal den anruft, damit er schnellstmöglich da ist (ja, auch wenns heißt, dass man unverzüglich die Polizei anrufen muss). Aber wer weiß schon, wer da zuständig ist? So gesehen ist im Normalfall eh automatisch die Polizei die erste Anlaufstelle, auch wenn man die rechtliche Lage außer Acht lasst.
 
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