Ombudsmann
Energiebündel
ja dann soll sie bei der sache bleiben
Wenn ich mich richtig erinner, hat man uns damals in der Fahrschule gesagt, dass man sowas wie einen Wildunfall melden muss, und es wird dann von der Polizei als "Vorfall im Straßenverkehr" registriert. Aber ich bin mir nicht sicher!Weiß man jetzt schon, obs eine Meldepflicht gibt? Wenn ja, wo muss ich es melden? Polizei?
(Dass die Fahrerin nach dem Besitzer suchen muss, nehme ich mal nicht an. Aber es ist trotzdem unmöglich, dass sie euch belogen hat. Ich mein, ihr habt ja sicher auch sie gefragt, ob sie die Katze gesehen hat....)
Und noch eine Frage: Darf ich den Notruf wählen, wenn mal was mit einem Tier passiert?
Ich meine, wenn ich (oder sonst wer) eine Katze anfahre. Wen ruf ich da an? Das Tier braucht dann ja schnell Hilfe, da kann ich nicht ewig nach dem diensthabenden Not- TA suchen.Was meinst du mit Notruf? Die Polizei anrufen, wenn du siehst, dass jemand deine Katze überfährt, oder wie meinst du das?
Sag mal (jetzt werd ich mal ausfällig): habens dir was unter die Frisur gelegt??ja für meinen ton entschuldige ich mich aber ich schreib es nochmal du kennst überhaupt nicht die lage bei uns, ich hab auch geschrieben das ich das mit der sicherung verstehe, und ich würd dich jetzt bitten das du beim thema bleibst. danke
Wenn ein Tierbesitzer feststellbar ist, zahlt das der Besitzer ... wenn es ein Streuner ist: die GemeindeAber eine Tierrettung gibts nicht überall und die Feuerwehr kann dem Tier ja auch nicht helfen. Also ich glaub, wenns wo is, wo es keine Tierrettung gibt, bleibt einem nix Anderes übrig, als irgendwie zu versuchen, einen Tierarzt zu finden.
Wie is das bei der Tierrettung eigentlich mit den Kosten? Angenommen, ich find eine Katze neben der Straße, die offenbar angefahren wurde, aber noch lebt. Ich ruf also die Tierrettung an, die kommen und helfen dem Tier, oder erlösen es. Muss ich dann die Kosten tragen, weil ich dort angerufen hab? Oder holen sie sich das vom Besitzer, sofern der ausfindig gemacht wird?
Wenn das Tier tot ist, ist es eine Sache. Aber ein verletztes Tier einfach so liegen lassen und das der Polizei erledigen lassen? Es kann einem ja doch niemand was vorwerfen, wenn man das Tier zum Tierarzt bringt.@Kolumbus,
lt ARBÖ (anrufen und einfach fragen): muss ein Unfall auch mit einem Kleintier (Igel, Hase, streunende Katze) UNVERZÜGLICH der Polizei gemeldet werden.
Verletztes oer totes Tier NICHT mitnehmen, an den Straßenrand legen .. Polizei unternimmt dann alles weitere.
Halter/Besitzer des Tieres haftet für Schäden am Fahrzeug, haftet für notwendige Tierarztkosten (falls der zum Unfallort gerufen wird) und hat normalerweise kein Recht auf Schadensersatz (-> Verwahrpflicht des Tierhalters) .
@Ombudsmann, du kannst in keinem öffentlichen Forum Leuten das Schreiben verbieten, wenns dir deren Meinung net unter die Nase geht ... btw arbeite ein bissl an deinem Ton
Danke für die Info!Wenn ein Tierbesitzer feststellbar ist, zahlt das der Besitzer ... wenn es ein Streuner ist: die Gemeinde
Das ist die gesetzliche Lage .. das Tier darf nicht entfernt werden.Wenn das Tier tot ist, ist es eine Sache. Aber ein verletztes Tier einfach so liegen lassen und das der Polizei erledigen lassen? Es kann einem ja doch niemand was vorwerfen, wenn man das Tier zum Tierarzt bringt.
lt Rechtsauskunft ist immer die Polizei die erste Anlaufstelle .. die informiert dann auch den Eigentümer ... man darf auch nicht mit dem Tier zum TA abhauen und ruft danach die Polizei an ... unverzüglich heisst sofortalso bei einem WILDUNFALL verständigt man den nächsten förster beziehungsweise polizei (da der zuständige förster meist net bekannt sein wird)
im vorliegenden fall der katze hätte man den tierarzt aufzusuchen müssen mit dem verletzen tier, beziehungsweise bei tod information an den zuständigen amtsvet auf der nächsten bezirkshauptmannschaft (wie im falle eines fundtieres) oder aber (zumindest) in wien die tierkörperbeseitigung. oder den eigentümer, wenn er bekannt sein sollte, unverzüglich informieren.
in jedem fall sollte die polizei die notwendigen infos geben.
[/COLOR]lt Rechtsauskunft ist immer die Polizei die erste Anlaufstelle .. die informiert dann auch den Eigentümer ... man darf auch nicht mit dem Tier zum TA abhauen und ruft danach die Polizei an ... unverzüglich heisst sofort
nö, ist net richtig. hatte ja mal vor jahren einen wildunfall und wir haben direkt den förster verständigt, der auch gekommen ist, auch seiner darstellung nach ist die poilzei nicht mehr notwendig. und logisch kannst du ein haustier oder kleines wildtier (igel beispielsweise) sofort zum ta bringen. poilzei ist ja auch nicht mehr für fundsachen zuständig.