• Update 2021: Registrierungen im Forum sind nun wieder möglich und alle Funktionen nutzbar! Viel Spaß!

    Wir suchen neue Werbepartner für unser Forum. Bei Interesse bitte unter office@katzenforum.at melden.

Mietvertrag: Vereinbarung Haustiere

Maruschka

Hauskatze
Hallo!

Ich habe heute den Mietvertragsenturf für die neue Wohnung bekommen. Da steht drin, dass die Haltung von Haustieren gesondert zu Vereinbaren ist. Die entsprechende Vereinbarung für die Katzen hab ich noch nicht bekommen. Jetzt wolle ich fragen, wie sowas ausschaut und auf was ich besonders achten muss. Hat da jemand von euch Erfahrungen?

danke und lg
Maruschka
 

pätzi

Hauskatze
naja, katzen werden zu den "kleintieren" gezählt. frag mal nach bei denen, es können auch mündliche vereinbarungen gemacht werden
 

strizzi

Hauskatze
Hallo Maruscka,
ich würde auf jeden Fall auf einer schriftlichen Vereinbarung bestehen. Achte auf Passagen, die dir unter gewissen Umständen nachträglich die Erlaubnis wieder entziehen können.
Ganz generell würde ich sagen - wenn du ein ungutes Gefühl hast, lass es dir von einem Anwalt *ausdeutschen* - im Zweifelsfall versuche eine Abänderung zu erreichen.

Viel Glück in der neuen Wohnung! :)
 

Ayashi

Energiebündel
Ich würde mir das auch schriftlich geben lassen - und klär am Besten auch gleich (unbedingt auch schriftlich!) ab, wie das mit einem Katzennetz bzw. sichern von Fenstern und (wenn vorhanden) Balkon ist.

Wir haben damals eine sehr unschöne Erfahrung gemacht - bei der Vertragsunterzeichnung meinte die noch, ein Katzennetz ist kein Problem (leider haben wir uns das nicht schriftlich geben lassen) und im Nachhinein brauchten wir eine extra Genehmigung, wo wir ca. 50 Parteien in unserem Wohnkomplex durchklingeln mussten, damit die ihr Einverständnis geben mussten (da Eigentumswohnungsbesitzer). Wir haben über 3 Monate gebraucht, bis wir endlich alle hatten... x.x
 

Rabbit

Hauskatze
Auf jeden Fall schriftlich vereinbaren: wir haben es so gemacht, dass wir den Text selbst aufgesetzt haben und der wurde dann vom Vermieter abgenickt.
Würde auch das Katzennetz anführen, inkl. der Frage wie es befestigt werden darf (Fassade/Fensterrahmen anbohren ja/nein), muss vorher der Plan abgesegnet werden, wer zahlt's, etc. , üblicherweise gibt es in vorgefertigten Texten auch noch eine Passage, wer für die durch die Haustiere verursachten Schäden aufkommen muss (Mieter).
 

FelineMA

Hauskatze
Aus der Sicht des Vermieters:

Ich (vermiete eine Eigentumwohnung) stimme der artgerechten Haustierhaltung zu. Sollten daraus Schäden entstehen, so sind diese bei Vertragsende vom Mieter zu behoben bzw. finanziell abgegolten werden.
Dieser Punkt wird im Mietvertrag festgehalten.

Ich empfehle: als Mieter jede Anfrage und jede Vereinbarung schriftlich festzuhalten und sich die Zusagen durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Diese Schreiben unbedingt zusammen mit dem Mietvertrag aufbewahren.
Mündliche Zusagen können nicht bewiesen werden - Zeugen wird nicht immer Glauben geschenkt.

lg Feline
 

Maruschka

Hauskatze
Vielen Dank. Ich werde natürlich auf einer schriftlichen Vereinbarung bestehen und auch das mit dem Katzennetz gleich abklären. In der Hausordung steht, dass Fensterramen nicht angebort werden darf. Darf der Vermieter eine Katzennetz eigentlich prinzipiell verbieten (weil. z.B. das Hausbild beeinträchtigt wird? Darf der Vermieter eigentlich die Zahl der Tiere in der Vereinbarung limitieren?
Ich werde den Mietvertrag erst unterschreiben, wenn ich die Vereinbarung schriftlich habe. Jetzt hab ich grad wieder Angst, dass die Wohnung daran scheitern könnte *nervösbin*
 

strizzi

Hauskatze
der Vermieter kann dir grundsätzlich die tierhaltung verbieten und er kann dir auch bauliche Veränderungen verbieten - so gesehen könnte sich alles in der Vereinbarung auch wiederfinden - also gut durchlesen - und die extra Vereinbarung unbedingt auch unterschreiben lassen.

LG
 

Humpel

Hauskatze
naja, ned ganz, der Vermieter darf bauliche Veränderung verbieten, ein eingehängter Holzrahmen mit Katzengitter ist aber ebensowenig wie ein Insektengitter eine bauliche Veränderung. Das darf nicht untersagt werden.

Bei Balkonvernetzungen sieht die Sache anders aus, auch wenn nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird, ist hier eine von aussen deutlich Sichtbare Veränderung gegeben, die kann untersagt werden, ebenso wie zb. Satelittenschüsseln.

Und zum Punkt Haustierhaltung: Njein, Katzen fallen nicht unter das Kleintiergesetz. Einen Hamster darf dir kein Vermieter verbieten. Katzen dürfen nur dann verboten werden, wenn ersten: der Vermieter einen gewichtigen Grund anführen kann, zweiten: Das für alle Mieter im Haus gilt und in jedem Mietvertrag explizit drin steht.

Steht nur das gefragt werden muß, ist im Grunde der Passus hinfällig, weil das beinhaltet eine Genehmigung unter gewissen Bedingungen, bzw. dass es bestimmten Mietern erlaubt ist und das darf nicht sein, entweder darf man, oder man darf nicht.
Gibts ein OGH-Entscheidung dazu.

Im Grunde bedeutet das: Sofern im Mietvertrag (und zwar in jedem im ganzen Haus!) nicht drinnen steht, das die Tierhaltung verboten ist, ist sie eigentlich gestattet.

Das kann man sich alles vor Gericht erstreiten und kriegt Recht.

Wenn man aber nicht auf Streitereien aus ist, ist es am einfachsten, den Punkt im Mietvertrag einfach anzuhängen. Da genügt ein ganz schlichter Satz: Dem Mieter ist die Tierhaltung und die damit verbundenen Sicherungsmassnahmen von Fenstern, Türen und Balkonnen erlaubt.
 

Ayashi

Energiebündel
Bei der Balkonvernetzung ist noch Eines sehr wichtig: Wenn es außer deinem Vermieter noch andere Eigentümer in dem Haus gibt (zB es sind lauter Eigentumswohnungen, wo die Leute teilweise ihre Wohnungen vermieten anstatt einer Person/Firma, der das ganze Haus gehört), dann müssen auch die Eigentümer der anderen Wohnungen zustimmen. Es handelt sich bei dem Balkonnetz um eine Veränderung der Außenansicht des Hauses handelt - und die gehört zur Allgemeinfläche, daher müssen alle Eigentümer in einem Haus - oder wenn es ein zusammengehörender Komplex mit mehreren Stiegen ist (so wie bei uns leider), dann unter Umständen sogar die Leute in den anderen Stiegen, zustimmen. Stimmt nur einer nicht zu, darfst rein rechtlich das Netz nicht montieren (wir sind dem Letzten sehr, sehr lang nachgelaufen) - oder du kannst beim Bezirkgericht eine Ersatzzustimmung einklagen.
 

DorisAndrea

Hauskatze
Also ich (Eigentumswohnung) hab nicht gefragt, als ich mein Netz montiert habe, das sieht man nämlich wesentlich weniger stark als z.B. den grauslichen gelbweißgestreiften Sichtschutz meiner Nachbarin... Der sticht schon von weitem ins Auge.

Da wär ja dann so ein Sichtschutz auch genehmigungspflichtig? Weil der verändert die Fassade eigentlich um einiges stärker.

Interessant finde ich - wenns bei einer Hausversammlung um Großes (im Sinn von teuer) geht, müssen mehr als die Hälfte zustimmen, aber z.B. bei einem Netz reicht es, wenn einer dagegen ist?
 

DorisAndrea

Hauskatze
Da würden dann ja auch sichtbare Vorhänge drunterfallen? ;-)

Ich glaube, am besten, man macht alles heimlich still und leise und hängt nix an die große Glocke... Vieles fallt gar nicht auf, wenn man nicht mit der Nase drauf gestoßen wird.

Jedenfalls hat sich noch keiner über mein Netz beschwert oder über den schierchen Sichtschutz meiner Nachbarin... ;-)
 

Arina

Hauskatze
Ach die lieben Sichtschutze in allen möglichen bunten Farben... Bei manchen könnt ich allein schon wegen der Farbkombination kotzen. :beisstischkante:

Also ich würde auch die Netze einfach still anbringen, weil schwarz sieht man oft nicht und habe auch schon andere Katzennetze aus der Ferne nicht mal bemerkt, aber erst wenn ich neben dem Haus stehe und raufgucke. :)
 

Maruschka

Hauskatze
Ich hab jetzt die "Vereinbarung" bekommen. Im Wesentlichen haben sie den Punkt im Vertrag für Katzen ausgehebelt und liest sich jetzt wie folgt: "Die Tierhaltung ist nur mit gesonderter Vereinbarung der Vertragsteile zulässig ausgenommen Katzen".

Eine befreundete Richterin hat gemein, dass ein Katzennetz (sofern nicht an der Fassade gebort wird) nicht genehmigungspflichtig ist, weil man ja laut Tierschutzgesetz auch dazu verpflichtet ist, dafür zu Sorgen, dass andere durch die Tiere keinen Schaden nehmen. Flugkatzen aus dem 3. Stock würden so gesehen Passanten gefährden und dass muss ich verhindern.

Bezüglich der Diskussion oben: bei Eigentumswohnungen ist alles ein bisschen komplizierter, weil man sich für fast alles die Zustimmung aller Wohnungsbesitzer holen muss. Und das Fassadenbild kommt hier nicht zum tragen, da Fliegennetze ja auch erlaubt sind.
 

Rabbit

Hauskatze
Kommt dann vielleicht in den Verkehrsnachrichten "heute fliegen Katzen wieder ganz tief" :lach:
 

DorisAndrea

Hauskatze
Ich hab jetzt die "Vereinbarung" bekommen. Im Wesentlichen haben sie den Punkt im Vertrag für Katzen ausgehebelt und liest sich jetzt wie folgt: "Die Tierhaltung ist nur mit gesonderter Vereinbarung der Vertragsteile zulässig ausgenommen Katzen".

Eine befreundete Richterin hat gemein, dass ein Katzennetz (sofern nicht an der Fassade gebort wird) nicht genehmigungspflichtig ist, weil man ja laut Tierschutzgesetz auch dazu verpflichtet ist, dafür zu Sorgen, dass andere durch die Tiere keinen Schaden nehmen. Flugkatzen aus dem 3. Stock würden so gesehen Passanten gefährden und dass muss ich verhindern.

Bezüglich der Diskussion oben: bei Eigentumswohnungen ist alles ein bisschen komplizierter, weil man sich für fast alles die Zustimmung aller Wohnungsbesitzer holen muss. Und das Fassadenbild kommt hier nicht zum tragen, da Fliegennetze ja auch erlaubt sind.

Bei uns hier haben mehrere Leute Katzen und vernetzte Fenster. Keiner hat jemals nachgefragt. Es hat sich auch nie jemand aufgeregt, und ich glaube, die Leute hier wissen vieles gar nicht.... und das soll auch so bleiben ;-)).

Bei uns steht ja eine Sanierung an, und da stand bei den geplanten Arbeiten in der Liste des Baumeisters sogar dabei "Demontage, Lagerung und Wiederanbringung des Katzennetzes in Top...". Die Leute haben das alle gelesen und niemand hat was gesagt.
Ich hab nur aus bestimmten Gründen darauf verzichtet, ich mach mir das alles lieber selber (montiert hab ich ich es ja auch selber).

Das Argument mit den Flugkatzen find ich genial bzw. steht ja auch im Tierschutzgesetz, dass Fenster, Balkone etc. zu sichern sind.
 

Ayashi

Energiebündel
Theoretisch ist alles, was außen (Vorhänge ect sind ja innen) angebracht ist genehmigunsgpflichtig, es gibt aber Außnahmen für Dinge, die "ortsüblich" sind, also zB Blumentöpfe, Balkonmöbel ect.

Was das mit dem Tierschutzgesetz angeht, damit hab ich damals auch argumentiert, aber mir hat mein Anwalt damals gesagt, das Wohneigentumsgesetz steht über dem Tierschutzgesetz, somit hab ich das nicht weiter verfolgt... :-/
(Bei einem Verfahren kommt es wahrscheinlich dann drauf an, an was für einen Richter man kommt...)

Eine Nachbarn hat sich so ein Gitter übrigens wegen ihrem kleinen Kind montiert (weil wir ja leider nur so ein Sprossen-Geländer haben und da ein Kleinkind zumindest teilweise durchpasst - und eine Katze wahrscheinlich ganz), selbst die hätte das nicht einfach so machen dürfen - wenn das Kind dann aus dem 6. Stock auf dem Asphalt (oder auf einen Passanten) fällt, sind ja die Eltern schuld, die hätten ja besser aufpassen müssen, das Geländer entspricht ja der Norm und ist damit sicher genug.

Aber ok, unsere Hausverwaltung hat auch einen ganz besonders großen Schrauben locker... ob sie uns ohne die Unterschriften wirklich geklagt hätte, weiß ich nicht, angedroht hat es die blöde Trulla aber. Deswegen bin ich da jetzt wahrscheinlich ein bissi übervorsichtig, weil den Ärger, den wir hatten, wünsch ich echt niemand anders...
 
Oben