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ORF Gebühren

Lady&Anubis

Hauskatze
Originally posted by SabineZ@9.10.2007, 19:49 Uhr
:rofl: grenzgenial!!

Lady, keine Ahnung was passiert... wahrscheinlich glauben sie einem nicht, dass man keinen Fernseher mehr hat und kommen kontrollieren... :D :rolleyes:
Dürfen die das? Ich mein MUSS ich die in meine Wohnung lassen? Wär schon arg, wenn die einfach so in jede Wohnung, in jeden Raum spazieren dürfen in MEINEM Schlafzimmer mag ich die nicht haben, nicht mal in meinem Vorzimmer, oder auch nur auf meiner Türmatte!

So ohne Exekutive/Durchsuchungsbefehl etc.... Wäre merkwürdig...
 

SabineZ

Hauskatze
Nein, Nein!! Einfach so dürfen die nicht rein, die brauchen da schon einen Bescheid dazu, oder du gewährst ihm den Zutritt - eh klar, was du sicher nicht tun wirst - laut deinem Posting :lol:


Ich hatte das Problem mal bei Andi - da war ich nur so bei ihm und er nicht da - und dann kam jemand und hat eben gefragt, ob er einen Fernseher hat und ob ich hier wohne - ich hab nein gesagt, und gemeint ich sei seine Putzfrau :D :lol: Dann ist er wieder gegangen... :lol:
 

sadgirl20

Hauskatze
Laut dem rechtsanwalt, bei dem ich meine Gesetze Vorlesung ghabt hab, dürfen die das...

Sie dürfen in deine Wohnung, aber keine Schränke oder so aufmachen um nachzuschauen ob du wo einen versteckt hast...

LG Kathy
 

pätzi

Hauskatze
Originally posted by Lady&Anubis@9.10.2007, 19:55 Uhr
Ich mein MUSS ich die in meine Wohnung lassen?
nein, muß man nicht. sie können eine nachschau beantragen, da dürfen sie in die räume rein, aber keine schränke und kästen öffnen. fernsehgeräte, die nicht betriebsbereit sind, dürfen in der wohnung stehen. lustiges detail: es ist im gesetz meiner erinnerung nach von einem empfangsbereiten rundfunkgerät IN den räumen die rede. also auf den balkon rausstellen und fertig :totlach:
edit: ich glaub den bescheid zur nachschau bekommen sie von der bezirkshauptmannschaft
 

SabineZ

Hauskatze
Hab was gefunden:

Rundfunkempfangseinrichtungen

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.

Gebührenpflicht, Meldepflicht

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
(2) Die Gebührenpflicht nach § 1 besteht nicht, wenn
1. dem Rundfunkteilnehmer eine Befreiung (§ 3 Abs. 5) erteilt wurde oder
2. für den Standort bereits die Gebühren nach § 3 entrichtet werden.
Standort ist die Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird.
(5) Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen.
 

Lady&Anubis

Hauskatze
Originally posted by sadgirl20@9.10.2007, 20:07 Uhr
Laut dem rechtsanwalt, bei dem ich meine Gesetze Vorlesung ghabt hab, dürfen die das...

Sie dürfen in deine Wohnung, aber keine Schränke oder so aufmachen um nachzuschauen ob du wo einen versteckt hast...
Diese Aussage habe ich schon x-mal gehört, halte ich aber für ein gängiges Märchen! Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die einfach so reinmarschieren dürfen, wenn das nichtmal die Polizei darf (ohne triftigen Grund)

Vorallem, was würden sie machen, wenn ich Ihnen einen Blick ins Schlafzimmer aus "Privatsphärengründen" verweigere? Könnte ja dort eine Glotze haben *niemalswillichdas*

Pätzi: Und was müssen sie tun um eine "Nachschau" beantragen zu können? Wie lange dauert das? Was passiert dann, wenn ich sie in einen Raum nicht reinlasse?
 

LeeSee

Hauskatze
Sorry, Lady, ich kann mir das Schmunzeln nicht verkneifen, wenn ich davon lese, wie du dich für den Krieg wappnest :D

Mich interessiert das übrigens auch alles brennend, du wirst mir den Weg für meinen Kreuzzug im Kampf gegen die Ausbeutung ebnen ;)

Ist es schon akut bei dir? Wann kommens denn die Herrschaften? Machst überhaupt noch die Tür auf? :smoke:
 

pätzi

Hauskatze
Originally posted by Lady&Anubis@9.10.2007, 20:15 Uhr
Und was müssen sie tun um eine "Nachschau" beantragen zu können? Wie lange dauert das? Was passiert dann, wenn ich sie in einen Raum nicht reinlasse?
vielleicht bekomm ich das mal mit, weil die diversen auskunftsbegehren von denen, die ich vor jahren mal bekam, hab ich nie beantwortet....und seitdem ist ruh.
und bei einer bekannten hat mal einer vor jahren vor der tür randaliert, weil man ihn nicht reinließ, ist dann aber wieder unverrichteter dinge abgezogen.
vielleicht muß da ein begründeter verdacht vorliegen...
 

Tiffany

Hauskatze
Originally posted by pätzi@9.10.2007, 20:30 Uhr
vielleicht bekomm ich das mal mit, weil die diversen auskunftsbegehren von denen, die ich vor jahren mal bekam, hab ich nie beantwortet....und seitdem ist ruh.
Geht uns genauso.

Vor ca. einem halben Jahr bekamen wir ein Schreiben, in dem wir unter Androhung von diversen Geldstrafen aufgefordert wurden, die Anzahl unserer Fernseher offenzulegen.

Wir gaben die Auskunft: Haben keinen!

Seitdem bzw. bisher ist Ruhe, vielleicht ändert sich das ja noch.... :nixweiss:
 

pätzi

Hauskatze
btw: heute in der s-bahn ist so ein widerwärtig aussehender gis-typ neben mir gestanden. vielleicht beobachtet der die leute, die den fernsehteil lesen und geht ihnen dann nach :totlach:
 

Lady&Anubis

Hauskatze
Naja, neue Siedlung, ein paar Tage nach Schlüsselübergabe (wo noch ständig irgendwer an der Türe läutet) schepperts mal wieder, im Hintergrund plärrt der Fernseher grad irgendeinen Pro7-Jingle - also leugnen zwecklos :nixweiss: (5 Jahre her) und ich möchts eben wieder abmelden und dafür möchte ich wissen, unter welchen Voraussetzungen ich meinen Fernseher im Keller verstecken muß :D
 

Sabine

Hauskatze
Du musst nicht nur Fernseher und Radio verstecken sondern auch deinen PC :rolleyes:

Mir wurde mal die telefonische Auskunft gegeben, dass ich auch zahlen muss, wenn ich "nur" nen PC hätte.
Weil theoretisch kann ich ja über den PC fernsehen und Radio hören :rolleyes:
 

Belgarath

Hauskatze
Tja, mit digital-TV hört sich die Fernsehgebür auch für uns auf - kein Bock auf DVB-T Box, also weg mit der unnötigen Abgabe.

Und da wir keine Fernsehkarte (schon gar keine DVB-T fähige) haben ... soll doch ruhig wer kommen. Rein kommt der ohnedies nur mit richterlichem Beschluß, und dann müssen sie tatsächlich nachweisen können, daß Du empfangsbereite Geräte besitzt, sonst haben sie ein echtes Problem - spätestens dann, wenn man die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen ins Feld führt und an die Öffentlichkeit geht :D

Freu' mich schon auf den ersten GIS-Besuch nach der Abmeldung (wegen Geräte-Wegfall oder wie auch immer der Grund jetzt heißt, den man im Formular anführen kann) ;)

lg,
Klaus
 
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