Wir das Ganze dadurch nicht sehr verkompliziert? :gruebel:Originally posted by soinky@1.10.2007, 10:41 Uhr
Änderungsvorschlag:
2. ... sollte das Tier – auch nach längerer Zeit - verkauft, verschenkt, oder sonstwie in die dauernde Obhut einer anderen Person gegeben werden, so ist der Abgebende, oder allenfalls Kittenfriends-JV schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Kittenfriends JV steht in diesem Fall ein Widerspruchsrecht gegen die Übergabe zu, welches an das Vorliegen eines wichtigen Grundes gebunden ist. Als wichtiger Grund zählt insbesondere die mangelnde Befähigung des neuen Halters, das Tier artgerecht zu versorgen. (Hier können auch andere Gründe zur beispielhaften Aufzählung aufgenommen werden) Zur Überprüfung dieser Befähigung behält sich Kittenfriends JV vor, eine Kontrolle vorzunehmen. Eine Verweigerung dieser Kontrolle gilt als wichtiger Grund für einen Widerspruch gegen die Übergabe.
Ich meine, die einfachste Lösung ist doch die sog. Rückgabeverpflichtung im Falle eines "Vertragsbruches" (bezieht sich auf ALLE Punkte im Vertrag nach der salvatorischen Klausel).
Sinn der bestehenden Klausel im Schutzvertrag von KF ist u.a. zu verhindern, dass mit den Katzen "gehandelt" wird bzw. an ihnen vielleicht noch Geld verdient wird, indem sie gewinnbringend verkauft werden- oder aber- man sich ihrer dezent entledigt, wenn`s mal nicht in den Kram passt.
Abgesehen mal davon, dient diese Rückgabeverpflichtung dem Wohl der Katze, und darum geht es ja in einem Schutzvertrag.
Hier soll das Tier geschützt werden und nicht irgendwelche "Rechte" der Besitzer.
Das von dir vorgeschlagene "Widerspruchsrecht" ist nach meiner Einschätzung schwer realisierbar.
Die Gründe liegen auf der Hand.
Dein Vorschlag ist schwer judizierbar.
Wer beurteilt beispielsweise die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs?
Auf deutsch:
Mit deinem Vorschlag muss ich dann von einem Gericht feststellen lassen, ob KV das Recht auf den Widerspruch hat, sollte man sich darin uneinig sein.
Nach der bestehenden Klausel behält sich KV das Recht vor die Katze zurückzunehmen, falls einer der Klauseln nicht eingehalten wird.
Ich zumindest habe damit kein Problem, habe ich schon insgesamt 5 solcher Verträge unterschrieben.