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Damits nicht untergeht: Seit März 2007 ist es nach EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 mit dem Erlass GZ 74700/0026-IV/B/2007 erlaubt mit einem Mehrjahresintervall-Impfstoff (nach Herstellerangaben) zu impfen. Mit der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung vom 22.2.2008 BGBl. II Nr. 70/2008 ist es auch erlaubt mit einer Mehrjahresimpfung Veranstaltungen/Ausstellungen zu besuchen bzw. auszustellen.
Momentan haben die Fa. Intervet und Fa. Essex solche Mehrjahresimpfstoffe (auch einzeln). Im EU-Petpass wird das unter "Gültig bis" eingetragen und gilt bei Reisen im EU-Raum, Schweiz u. Kroatien.
Sollte jemand einen alten Impfpass haben, dann ist es sinnvoll z.b. bei Freigängern, sich das auch eintragen zu lassen als Beweisbarkeit beim Amtsvet bei Verdacht auf Tollwut (Beißunfall) od. bei Verdacht mit einem tollwütigen Tier in Kontakt gekommen zu sein.