Hallo Kathi,
Bin echt bestürzt darüber, wie leicht es sich manche Züchter machen, darum will ich hier ein bißchen Aufklärungsarbeit hinsichtlich Konsumentenschutz betreiben ;-).
Am 1.1.2002 trat das neue Gewährleistungsrecht in Kraft - bitte nicht verwechseln mit Garantie!
Im Sinne der Gewährleistung müssen sowohl Gewerbetreibende, als auch Privatpersonen Ersatz leisten, wenn sich ein Mangel herausstellt, der bereits zum Abschluß des Kaufvertrags bestand. Die Regelung bezieht sich auch auf versteckte Mängel - und sie bezieht sich nicht nur auf Sachen, sondern auch auf Tiere, insbesondere Haustiere.
Für Privatpersonen gibt es im Gesetz ein Schlupfloch, das ich hier nicht breittreten will, da ich es als absolut unfair empfinde. Wichtig ist jedoch, daß auch Hobbyzuchten als gewerblich eingestuft werden, wenn sie mehr oder weniger regelmäßig Würfe veräußern.
Im ersten halben Jahr muß der Verkäufer dem Käufer nachweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bestand. Das dürfte trotz eines Gesundheitszeugnisses für den Züchter äußerst schwierig sein, vor allem wenn auch andere Käufer das gleiche Problem haben. Nach diesem halben Jahr gilt eine Beweislastumkehr - das heißt der Käufer muß nun dem Verkäufer nachweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Das ist normalerweise ebenso schwierig, wie der Nachweis, den der Verkäufer im ersten halben Jahr zu erbringen hat. Hilfreich ist wiederum, wenn andere Fälle mit demselben Problem bekannt sind.
Die beste Position hättest du natürlich, wenn du Balou noch kein halbes Jahr hast, bzw. wenn du einen schriftlichen Nachweis hast, daß du den "Mangel" innerhalb des ersten halben Jahres "gerügt" hast.
Wenn du zu deinem Recht kommen willst und nähere Informationen brauchst, würde ich dir raten, dich mit dem Familienministerium, Sektion Konsumentenschutz in Verbindung zu setzen. Dort bekommst du kostenlos Rechtsauskunft - über Telefon (zum Ortsgespräch) oder persönlich in der Sprechstunde.
Ich hoffe, daß ich mit meinem Beitrag helfen konnte. Ich möchte aber auch bitten, diese Information nicht auszubeuten (gilt natürlich nicht im aktuellen Fall) - meiner Meinung nach geht nichts über einen guten Konsens mit fairen Bedingungen.
LG, Sabine