auch geld, das auf der straße rumliegt, sowie andere fundgegenstände darf man oberhalb eines bagatellbetrages nicht behalten - sonst macht man sich strafbar. wenn es nicht abgeholt wird, gehört es dann nach der entsprechenden frist dir - aber NUR dann.
das ist nun mal so.
vielleicht dazu interessant:
http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=423451
text §134 StGB:
Unterschlagung
§ 134. (1) Wer ein fremdes Gut, das er gefunden hat oder das durch Irrtum oder sonst ohne sein Zutun in seinen Gewahrsam geraten ist, sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein fremdes Gut, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hat, unterschlägt.
(3) Wer ein fremdes Gut unterschlägt, dessen Wert 3 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wer ein fremdes Gut im Wert von mehr als 50 000 Euro unterschlägt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
edit: sogar wenn dir die bank irrtümlich einen betrag auf dein konto bucht, der nicht dir gehört, bist du verpflichtet, das zu melden, da du sonst strafbar bist...
manchmal frage ich mich, was für eltern man eigentlich haben muss, wenn man solche sachen nicht weiß. dass man es in der schule offenbar nicht lernt, wundert mich sowieso nimmer.