Helga, das Problem ist, dass das Urteil auf fristlose Kündigung des Mietvertrags aufgrund der Tatsache gemacht wurde, dass nur eine Katze im Mietvertrag erlaubt ist und auf den Gestank gar nicht eingegangen wurde. Das macht es schwieriger. Die Dame verletzt den Vertrag, da sie mir erstens seit April weder Bericht noch Fotos zu kommen lässt, was sie mindestens halbjährlich machen müsste und weil sie weder mich noch Carola (die Züchterin der zwei anderen Thais) in die Wohnung lässt. Allerdings wird alleine aus diesen Gründen kein Gericht entscheiden, ihnen die Katzen weg zu nehmen, hab mich da schon schlau gemacht. Ich müsste nachweisen, dass sie nicht artgerecht gehalten werden, vernachlässigt, usw. Das ist schwierig, wenn ich nicht rein kann, sie den Kontakt abbricht. Und ich glaube nicht, dass die Katzen etwa nicht genug zu fressen bekommen. Auf ihre Art lieben sie ihre Katzen, auch wenn das völlig aus dem Ruder gelaufen ist.
In Wahrheit ist meine Chance eine behördliche Abnahme, auf die ich halt sehr stark hoffe. Hab der Amtstierärztin auch alles erzählt, was ich weiß, aber ob die deshalb genug Handhabe haben, weiß ich nicht....