Ja, dass der TA bei solchen Verletzungen handeln
muss ist auch klar, aber hier gibt es ja quasi "Auftraggeber"..
<div style="color: #000;margin: 8px auto 0px auto;font-weight:bold;font-size:11px;padding: 3px;background-color:#E4EAF2;background-image: url(
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..Wird ein Hund oder eine Katze bei einem Unfall auf der Straße verletzt, hat auch der Autofahrer Pflichten. Wer einfach wegfährt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Angemessen ist es beispielsweise, ein verwundetes Tier in eine Veterinärpraxis oder -klinik zu bringen und dort behandeln zu lassen. Der Autofahrer muss zunächst für die Kosten aufkommen. Er kann sie sich vom Halter des Tieres erstatten lassen, wenn es ihm gelingt, diesen ausfindig zu machen..</div>
(Quelle: ÖkoTest/Haustiere)
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..Straßengefahren
Bei einer Katze, die plötzlich auf die Straße läuft und dabei von einem Auto erfasst wird, kommt zunächst einmal die Tierhalterhaftung zur Anwendung. Das bedeutet, dass der Katzenhalter dem Autofahrer immer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Ist die Katze bei dem Unfall verletzt worden, so ist der Autofahrer zur Hilfeleistung im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren verpflichtet, will er sich nicht einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Diese Hilfeleistung kann darin bestehen, das Tier soschnell wie möglich zum Tierarzt zu bringen. Dem Tierarzt gegenüber tritt der Autofahrer als Auftraggeber auf, so dass er zunächst einmal das Honorar des Tierarztes bezahlen muss. Allerdings kann der Autofahrer diese Kosten vom Katzenhalter zurückfordern, falls er den Katzenhalter ausfindig macht.
..</div>
(Quelle:
)
Das ist mein Wissensstand - hab' das aber eben nur gelesen, mir persönlich ist kein tatsächlicher Fall bekannt.
Liebe Grüße,
Tom