• Update 2021: Registrierungen im Forum sind nun wieder möglich und alle Funktionen nutzbar! Viel Spaß!

    Wir suchen neue Werbepartner für unser Forum. Bei Interesse bitte unter office@katzenforum.at melden.

Wien 10 - junge Schildpattkatzendame zugelaufen

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

NinaC

Hauskatze
ma bitte, hörts auf!! die arme nelly versucht zu schlafen und hat in einer tour schluckauf.
 

sammymama

Energiebündel
Na schön, dass ihr euch so amüsieren könnt! Oder ist das eher Galgenhumor? ;)
Warten wir doch ab, wie es mit dem Tierschutz durch private Hand weitergeht...

@ Rennsemmerl: Leider fällt ein Tier auch (noch) unter das Sachenrecht. Mit einem guten Anwalt, der vielleicht selber Haustiere hat und sich engagiert, ist das TschG in einigen Passagen leicht zu kippen. Das TschG unterliegt der Verwaltungsbehörde, nicht der Justiz, die Justiz kümmert sich nur um Tierquälerei, weil das ein Straftatbestand ist, der im Strafgesetzbuch verankert ist.
Das TschG räumt dem Besitzer einer Katze (der auch Eigentümer ist) bis zu einem Jahr die Möglichkeit ein, den Wert des Tieres oder das Tier selbst zurück zu bekommen.
Darüber hinaus gibt es aber auch das Zivilrecht für den Tierbesitzer, weil das Tier eben (auch) eine Sache ist. Wenn nach dem TschG das Tier nach 1 Jahr als "verfallen" gilt, kollidiert das mit dem Sachenrecht, wo es praktisch kaum eine Verjährung bei Besitzansprüchen gibt, höchstens nach 30 Jahren.
Der Besitzer hat die Verfügungsgewalt, der Eigentümer die Herrschergewalt. Klingt bei einem Tier vlt. komisch, ist aber so. Meistens ist man Besitzer und Eigentümer einer Sache zugleich, aber nicht immer. Ein Mieter ist Besitzer einer Wohnung, aber nicht der Eigentümer, aber das weiss sowieso jeder?
Ein Verwaltungsgesetz ist immer nur ein Verwaltungsgesetz. Vollzugsorgan ist die Polizei und nicht die Justiz.

Mir geht es eigentlich nur darum, die ständigen Übergriffe selbsternannter Tierschützer (privater Leute) auf das Eigentum anderer Menschen zu verhindern. Man sieht doch, dass es dann irgendwann keine Grenzen mehr gibt.
Derzeit laufen "Tierschützer" herum, junge Girlies, die glauben, sie dürften das Tierschutzgesetz vollziehen. Sie stehlen die Katzen vorm Haus weg, weil sie glauben, den Katzen geht es schlecht. Sie glauben es nur, sie wissen es nicht einmal.
Daher gehört gesetzlich unbedingt geregelt, wer Tierschutz praktisch ausüben darf und wer nicht. Ich fände es gut, wenn die Tierheime eigene Mitarbeiter hätten, die sich an Ort und Stelle ausweisen können. Es geht einfach nicht, dass jeder Dödl seinen Tierschutzvorstellungen freien Lauf lassen kann. ;)
Private Tierschutzorganisationen sollten auch verboten werden, da diese ihre Tätigkeit weitgehend damit finanzieren, Auslandstiere zu uns zu bringen und hier zu verkaufen, damit wir noch mehr Elend haben.
In dem Moment, wo eine Orga auf Willhaben ihre Tiere inseriert, ist sie Teil des Tiermarktes und Tierhandels. Das kann man doch auf der eigenen HP machen.

Virus hat als Mensch sicher nicht schlecht gehandelt, sondern richtig, nur, wenn MEINE Katze gefunden und nach 6 Tagen kastriert wird, obwohl ich das NICHT ausdrücklich wünsche, ist Feuer am Dach! Dann komme ich mit dem Zivilrecht daher, denn MEIN Kater ist auf raffinierte Art und Weise ausgebrochen (heimlich wie ein Dieb hat er sich 2 Türen aufgemacht) und wurde NICHT auf die Menschheit losgelassen.
Und das hat NICHTS damit zu tun, dass es für einen Kater vernünftiger wäre, kastriert zu werden und ich vielleicht ohnehin froh darüber bin. Uninteressant!
Es geht um die unrechtmässigen Übergriffe, die aufhören müssen.
Kann ich ein Fundtier nicht unkastriert 1 Monat ab Fundmeldung beherbergen, muss ich es dem Tierheim geben.
Schönen Tag noch!
 

dea

Hauskatze
sammy .. du bist auf dem Holzweg und verstehst einfach die Gesetzestexte nicht.

Darüber hinaus gibt es aber auch das Zivilrecht für den Tierbesitzer, weil das Tier eben (auch) eine Sache ist. Wenn nach dem TschG das Tier nach 1 Jahr als "verfallen" gilt, kollidiert das mit dem Sachenrecht, wo es praktisch kaum eine Verjährung bei Besitzansprüchen gibt, höchstens nach 30 Jahren
Falsch .. Tierhaltung ist nach dem Tierschutzgesetz und nach der Tierhalteverordnung geregelt .. das von dir angegebene ist falsch. Lies dir doch endlich die Gesetze durch.

Kann ich ein Fundtier nicht unkastriert 1 Monat ab Fundmeldung beherbergen, muss ich es dem Tierheim geben.
Falsch .. wo steht das???? Das steht nicht in dem Paragraphen, der den Umgang und die Verwahrung von Fundtieren betrifft!!

Daher gehört gesetzlich unbedingt geregelt, wer Tierschutz praktisch ausüben darf und wer nicht.
Das ist geregelt -> siehe Tierschutzgesetz ua im Bezug auf entlaufene Tiere §30 Abs 1.

Ich fände es gut, wenn die Tierheime eigene Mitarbeiter hätten, die sich an Ort und Stelle ausweisen können.
Tierheimmitarbeiter und auch von Tierschutzvereine haben Mitglieds/Mitarbeiterausweise.


Noch mal für dich mein Post an dich:

@ samy .. lies mal das Tierschutzgesetz nach (falls du es auch inhaltlich verstehst) .. zu finden sind alle Tier relevanten Gesetze und Verordnungen hier http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunk...rschutzgesetz/

Hier ein Auszug des Tierschutzgesetz § 30


Entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde

beschlagnahmte oder abgenommene Tiere



§ 30. (1) Die Behörde hat - soweit eine Übergabe an den Halter nicht in Betracht kommt - Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Personen, Institutionen und Vereinigungen übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können. Diese Personen, Vereinigungen oder Institutionen (im Folgenden: Verwahrer) haben die Pflichten eines Halters.
(2) Die vom Land und vom Verwahrer zu erbringenden Leistungen und das dafür zu entrichtende Entgelt sind vertraglich zu regeln.

(3) Solange sich Tiere im Sinne des Abs. 1 in der Obhut der Behörde befinden, erfolgt die Unterbringung dieser Tiere auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.

(4) Verwahrer von Tieren im Sinne des Abs. 1 haben den Organen, die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes beauftragt sind, jederzeitigen Zutritt zu den Tierhaltungseinrichtungen und jederzeitige Kontrolle des Gesundheitszustandes des Tieres zu gewähren und allen Anweisungen der Behörde Folge zu leisten.

(5) Für die Dauer der amtlichen Verwahrung trägt die Behörde die Pflichten des Tierhalters.

(6) Die Behörde hat die in ihrem örtlich zuständigen Wirkungsbereich aufgefundenen Tiere in geeigneter Form kundzutun.

(7) Wird nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe gemäß Abs. 6 eine Ausfolgung im Sinne des Abs. 8 begehrt, so kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden. Sollte daraufhin innerhalb Jahresfrist der Eigentümer sein Eigentumsrecht geltend machen, so ist ihm der gemeine Wert des Tieres abzüglich der angefallenen Kosten zu ersetzen.
(8) Die Ausfolgung von Tieren im Sinne des Abs. 1 an Personen, die ein Eigentumsrecht an diesen Tieren geltend machen, bedarf der Zustimmung der Behörde.

Also dürfen auch Privatpersonen Fundtiere aufnehmen (Abs 1), Verwahrfrist ist ein Monat ab Bekanntgabe des Fundtieres (Katze wurde beim Veterinäramt - MA 60 - in Wien gemeldet), nach dem Monat geht das Tier auf den neuen Halter/Tierbesitzer über, sollte alte Besitzer innerhalb eines Jahres (nicht wie du meinst 30 Jahre) die Herausgabe begehren so hat er ein Recht auf das Tier allerdings nur unter Ersatz sämtlicher Ausgaben für das Tier (Tierwert abzüglich angefallener Kosten - dazu gehört Verpflegung, Tierarztkosten usw) UND das Tier darf ohne Zustimmung der Behörde(Veterinäramt) nicht herausgegeben werden!!

Wenn die Katze, welche eine stinknormale geschlechtsreife Katze und keine Rassekatze ist, nun kastriert wird ist das die alleinige Entscheidung von Virus bzw der Institution bzw Verein, der das Tier beaufsichtigt .. kein normaler Mensch (ohne Zucht und Vermehrungsgedanken) möchte eine unkastrierte rollige Katz in seiner Wohnung haben, die seine eigene Katzentruppe aufmischt ]
 

sunkist

Hauskatze
ich kann mich nur ingrids posting im anderen thread anschließen - es hat keinen sinn auf sammymamas postings zu antworten. sie ist definitiv nicht dazu bereit, sich mit den tatsachen und bestehenden gesetzen anzufreunden und beharrt auf ihren abstrusen eingebungen. dagegen ist kein kraut gewachsen und schon gar nicht auf vernunft basierende argumente. ich möchte darum hier nochmals ingrid tipp allen ans herz legen - einfach nix mehr dazu schreiben. :) wir wissen eh alle, dass es unfug ist und können die sachen darum unkommentiert untergehen lassen.
 

Cello

Hauskatze
(7) Wird nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe gemäß Abs. 6 eine Ausfolgung im Sinne des Abs. 8 begehrt, so kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
Sollte daraufhin innerhalb Jahresfrist der Eigentümer sein Eigentumsrecht geltend machen, so ist ihm der gemeine Wert des Tieres abzüglich der angefallenen Kosten zu ersetzen.

sollte alte Besitzer innerhalb eines Jahres (nicht wie du meinst 30 Jahre) die Herausgabe begehren so hat er ein Recht auf das Tier allerdings nur unter Ersatz sämtlicher Ausgaben für das Tier (Tierwert abzüglich angefallener Kosten - dazu gehört Verpflegung, Tierarztkosten usw) UND das Tier darf ohne Zustimmung der Behörde(Veterinäramt) nicht herausgegeben werden!!

hmmm für mich liest es sich sogar so: der frühere eigentümer hat nach der monatsfrist keinen anspruch auf herausgabe des tieres mehr, sondern nur auf ersatz des WERTES des tieres ABZÜGLICH der enstandenen kosten!

d.h. wenn das tier sagen wir 500 euro wert ist, und die pflege, fütterung und medizinische betreuung 600 euro verschlungen hat, müsste er 0 euro bekommen.
 

Babsi0211

Hauskatze
:lach::lach: ist ja echt nicht auszuhalten soviel dummheit und besserwisserei :lach:

@wulli GenPool :totlach: danke das hat meinen Tag gerettet :lach:
Ich finde es eher traurig, dass es Leute mit so abstruser Denkweise gibt, Tierschützer durch den Dreck gezogen und Kastrationsprojekte schlechtgemacht werden.

Ja ist es aber ich kann diese Sammymama nicht ernst nehmen daher kann man ja nur darüber lachen!
 

pluto

Hauskatze
ich will auch mitmachen :banane: Ich war krank und habe das alles verpasst. :cold: :(
:wirr: :wirr: :wirr:

Als Analytiker muss ich euch leider sagen, dass alle tollen Rechtssprechungen nur der zweite Schritte sind. *ganz klug dreinschauen*.

Den als erstes muss nämlich folgendes geklärt werden:
Der BESITZER muss ZWEIFELSFREI nachweisen können, das er der Besitzer ist. Eindeutig und zweifelsfrei wäre ein Chip, alles andere ist "juristische Kreativität" :D.

Ich sehe meinen ehemaligen Studienkollegen schon neben mir grinsen. Unsere Wege haben sich nach dem ersten Staatsexamen getrennt. Ich bin Statistiker geworden und er Jurist. Die Denkweisen sind leider bei beiden Studienrichtungen gleich :bag:

Da es sich um eine junge Katze handelt, sollte man annehmen, dass sie gechipt sein könnte. Dann hätte man auch sofort den Besitzer gefunden.

Mein Kater wurde mit der ersten Tollwutspritze auch gleich gechippt.

So jetzt fühle ich mich gleich besser und werde wieder intensiver im Forum sein.

LG Pluto
 

Rennsemmerl

Hauskatze
Das TschG räumt dem Besitzer einer Katze (der auch Eigentümer ist) bis zu einem Jahr die Möglichkeit ein, den Wert des Tieres oder das Tier selbst zurück zu bekommen.

Besitzer ist nicht zwangsläufig gleich Eigentümer! Es wird auch dann nicht wahrer, wenn man es ständig wiederholt.

Ein Besitzer kann zugleich Eigentümer sein, dies muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein.

Und so ganz nebenbei gibt es verschiedene Formen des Eigentumsüberganges, und nicht alle müssen vertraglich fixiert sein, von einer verpflichtenden Schriftform ganz zu schweigen. [Wenn ich einen Schutzvertrag abschließen will, empfiehlt sich das natürlich schon, aber darum geht es hier ja erstens gar nicht und zweitens hätten wir hier auch keinen Eigentumsübergang...])

Eigentum kann auch schlichtweg aufgegeben werden, und das hat wohl der frühere Tierhalter von Virus' kätzischem "Neuzugang" ganz klar getan (möglicherweise sogar gezielt, indem er die Katze ausgesetzt hat), da keine erkennbare resp. zuordenbare Suchaktion nach der Katze stattgefunden hat und auch sonst alle zur sicheren Haltung der Katze notwendigen Regeln vernachlässigt oder gar gezielt torpediert wurden. Fahrlässigkeit könnte man dem (ehemaligen) Tierhalter sicherlich auf jeden Fall mal vorwerfen, somit der ehemalige Tierhalter eifrig daran gearbeitet hat, sein "Recht am Tier" zu verwirken.

Darüber hinaus gibt es aber auch das Zivilrecht für den Tierbesitzer, weil das Tier eben (auch) eine Sache ist.

So ein Blödsinn!

Tiere sind keine Sachen (auch wenns noch so oft behauptet wird), sondern sie fallen prinzipiell mal unter das Tierschutzgesetz.

Ich tipp dir jetzt mal den § 285a ABGB ab und heb ihn deutlich markiert hervor, zum Hinter-die-Ohren-Schreiben, Auswendiglernen und - falls möglich - auch Erinnern bis zu deinem nächsten Posting (übermorgen oder so...):

§ 285a ABGB

Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen. (BGBl 1988/179)


Das bedeutet: Das Sachenrecht findet zwar auf Tiere immer wieder Anwendung - allerdings nur dann, wenn es sich beispielsweise um Betriebsvermögen (zB Nutzvieh in land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben, Reitpferde im Reitstall, Spürhunde im Katastropheneinsatz usw.) handelt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anwendung des Sachenrechts nicht mit dem Tierschutzgesetz kollidiert! Mit anderen Worten: Das Sachenrecht wird vielfach durch das TSchG beschränkt!

Wenn nach dem TschG das Tier nach 1 Jahr als "verfallen" gilt, kollidiert das mit dem Sachenrecht,

Lies meinen Text 1 Absatz weiter oben; dort habe ich exakt jene Kollision zwischen Tierschutzgesetz und der Anwendung (!) des Sachenrechts erwähnt. Und dann lies weiter und staune, welchem Recht hier wohl der Vorzug gegeben wird ;-)

wo es praktisch kaum eine Verjährung bei Besitzansprüchen gibt, höchstens nach 30 Jahren. Der Besitzer hat die Verfügungsgewalt, der Eigentümer die Herrschergewalt.

So einen Quatsch hab ich schon lang nicht mehr gelesen...

Meistens ist man Besitzer und Eigentümer einer Sache zugleich, aber nicht immer. Ein Mieter ist Besitzer einer Wohnung, aber nicht der Eigentümer, aber das weiss sowieso jeder?

Meistens? Das würd ich so nicht unterschreiben. Dazu müsste man auch klarstellen, wer der Verkäufer ist: Ob dieser eine Privatperson oder Wirtschaftstreibender ist, verändert die Sachlage von Grund auf. Ist nämlich der Verkäufer ein Kaufmann und verkauft irgendeine Ware an den Käufer, die er selbst bei einem Lieferanten gekauft (also nicht selbst hergestellt hat), so ist er zwar in diesem Fall Besitzer, aber keinesfalls Eigentümer der Ware.

Und sag jetzt bitte nicht, das sei ja nur eine Ausnahme :) Denn täglich werden eine Vielzahl an Eigentumsübergängen etwa durch solche Verkaufssituationen im Wirtschaftsleben praktiziert ;-)

Ein Verwaltungsgesetz ist immer nur ein Verwaltungsgesetz.


Ach wirklich.....?

An der Erklärung eines Begriffs mit sich selbst kann man recht gut erkennen, dass der Begriff ohne jeden Zweifel verstanden wurde :)


Vollzugsorgan ist die Polizei und nicht die Justiz.

Nein, das sind der Kasperl und das Krokodil...



Mir geht es eigentlich nur darum, die ständigen Übergriffe selbsternannter Tierschützer (privater Leute) auf das Eigentum anderer Menschen zu verhindern.

Worin besteht denn bitte deiner Ansicht nach der Übergriff, wenn sich die Katze selbst in die Obhut von Virus begeben hat?

Derzeit laufen "Tierschützer" herum, junge Girlies, die glauben, sie dürften das Tierschutzgesetz vollziehen. Sie stehlen die Katzen vorm Haus weg, weil sie glauben, den Katzen geht es schlecht. Sie glauben es nur, sie wissen es nicht einmal.

Für deine Behauptung hast du sicherlich konkrete Fallbeispiele parat - das bedeutet: seriöse, überprüfbare Quellenangaben mit Ort und Datum der Handlung.

Es geht einfach nicht, dass jeder Dödl seinen Tierschutzvorstellungen freien Lauf lassen kann. ;)

Warum tust du es dann?


Private Tierschutzorganisationen sollten auch verboten werden, da diese ihre Tätigkeit weitgehend damit finanzieren, Auslandstiere zu uns zu bringen und hier zu verkaufen, damit wir noch mehr Elend haben.

Was erlaubt und was verboten werden sollte, hast du ganz sicher nicht zu entscheiden, dazu fehlt es dir - ganz abgesehen von einer adäquaten einschlägigen Ausbildung - an Sachkenntnis, Objektivität, Urteilsvermögen und Realitätsbezug.

Virus hat als Mensch sicher nicht schlecht gehandelt, sondern richtig, nur, wenn MEINE Katze gefunden und nach 6 Tagen kastriert wird, obwohl ich das NICHT ausdrücklich wünsche, ist Feuer am Dach!

Was mit deiner Katze geschieht, steht hier sowieso nicht zur Diskussion. Mach doch einfach einen eigenen Thread in der Rubrik "Katze entlaufen" auf und schreibs dort rein.

Dann komme ich mit dem Zivilrecht daher, denn MEIN Kater ist auf raffinierte Art und Weise ausgebrochen (heimlich wie ein Dieb hat er sich 2 Türen aufgemacht) und wurde NICHT auf die Menschheit losgelassen.

Da nimm dir aber lieber eine rechtliche Vertretung, ist sicher besser so.

Deine inflationäre Verwendung des Begriffs Zivilrecht lässt darauf schließen, dass du gerade ein neues Wort gelernt hast und offenbar unheimlich stolz darauf bist :crazy:

Den Rest deines Postings haben ohnehin die anderen schon ausführlich kommentiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

dea

Hauskatze
@rennsemmerl, ausgezeichnet und korrekt geschrieben
Lies meinen Text 1 Absatz weiter oben; dort habe ich exakt jene Kollision zwischen Tierschutzgesetz und der Anwendung (!) des Sachenrechts erwähnt. Und dann lies weiter und staune, welchem Recht hier wohl der Vorzug gegeben wird ;-)
Kleine Ergänzung lt ABGB §395 betrifft verlorene Sachen
Wird die Sache innerhalb eines Jahres von keinem Verlustträger angesprochen, so erwirbt der Finder das Eigentum an der in seiner Gewahrsame befindlichen Sache mit Ablauf der Frist, an der abgegebenen Sache mit ihrer Ausfolgung an ihn. Die Frist beginnt im Fall des § 391 Z 2 mit dem Zeitpunkt des Findens, sonst mit der Erstattung der Anzeige (§ 390).

Die Verwahrfristen von verlorenen oder vergessenen Sachen sind im ABGB und die Verwahrfristen für entlaufene Tiere sind im TSCHG geregelt und mal ausnahmsweise ident. Kein Wort von irgendwelchen hirnrissigen (und unlogischen) 30 Jahren und auch kein Wort davon, dass nach der Frist der ehemalige Eigentümer auch nur irgendwas zurückverlangen kann.
 

*verena*

Hauskatze
Ich finde es eher traurig, dass es Leute mit so abstruser Denkweise gibt, Tierschützer durch den Dreck gezogen und Kastrationsprojekte schlechtgemacht werden.

sorry... natürlich ist das traurig! aber in dem fall kann man das wirklich nicht ernst nehmen!
jemand der so tut als hätte er von österreichischem recht auch nur den deut einer ahnung und mit begriffen wie "besitz" und "eigentum" herumjongliert als wären sie mal das selbe und mal was anderes ist einfach nicht ernst zu nehmen. (vor allem für mich als juristin nicht...!) da steht offensichtlich ganz viel trauer und wut über den verlust der eigenen katze dahinter was sie anscheinend dazu bringt wahllos anschuldigungen gegen alles und jeden völlig unreflexiert hier zu posten.
ich finde es auch nur solange "lustig", solange das hier in einem kreis geschieht, wo eh alle wissen was wirklich sache ist. viel schlimmer wäre es meiner meinung nach wenn sie ihre vorstellungen von tierschutz unter ahnungslosen verbreitet, die diesem schmafu vielleicht auch noch glauben...!

ach ja, sorry virus, dass dein thread hier zu einer diskussion über was ganz anderes geworden ist!
ich wünsch der kleinen shiva (?) auf jeden fall bei dir alles alles gute!!!!
 

Virus

Hauskatze
verena was solls :lach:

die kleine entwickelt sich prächtig - schaut auch nicht mehr ganz so dürr aus.. aber was sie frisst :eek:mg: unsere bekommen pro mahlzeit 2-3 Küken (naomi, ginger und virus 2; tigger 3) sie frisst 4 Stk.. und das Fleisch hab ich in 240g Packerl eingefroren... je 60g für die großen.. jetzt muss ich 2 auftauen und es bleibt nix übrig.. ich schätze dass Tigger noch ein bissi mehr frisst, und den rest frisst sie alleine :eek:mg:
Sie hört auch schon (meistens) auf ihren namen - außer es ist ein "nein" oder "runter" dabei... dann muss noch eine andere Katze so heißen.. sie kann ich ja damit wohl nicht meinen :lach:
und derzeit sind wir der Meinung, die Katz die am lautesten schreit beim Futter hinstellen, darf als erste fressen:rolleyes: (und sie hat noch so ein quietschendes schrilles miauen :giggle: )
 

lilipeace

Hauskatze
Süüüüüüß :). Voll toll zu hören, dass es der Kleinen schon besser geht! Und wenn ich über einen längeren Zeitraum nur sehr unregelmäßig und wenig zu futtern gekriegt hätte, würde ich auch erst mal reinhauen was das Zeug hält :).
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Oben