Das TschG räumt dem Besitzer einer Katze (der auch Eigentümer ist) bis zu einem Jahr die Möglichkeit ein, den Wert des Tieres oder das Tier selbst zurück zu bekommen.
Besitzer ist nicht zwangsläufig gleich Eigentümer! Es wird auch dann nicht wahrer, wenn man es ständig wiederholt.
Ein Besitzer
kann zugleich Eigentümer sein, dies muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein.
Und so ganz nebenbei gibt es verschiedene Formen des Eigentumsüberganges, und nicht alle müssen vertraglich fixiert sein, von einer verpflichtenden Schriftform ganz zu schweigen. [Wenn ich einen Schutzvertrag abschließen will, empfiehlt sich das natürlich schon, aber darum geht es hier ja erstens gar nicht und zweitens hätten wir hier auch keinen Eigentumsübergang...])
Eigentum kann auch schlichtweg
aufgegeben werden, und das hat wohl der frühere Tierhalter von Virus' kätzischem "Neuzugang" ganz klar getan (möglicherweise sogar gezielt, indem er die Katze ausgesetzt hat), da keine erkennbare resp. zuordenbare Suchaktion nach der Katze stattgefunden hat und auch sonst alle zur sicheren Haltung der Katze notwendigen Regeln vernachlässigt oder gar gezielt torpediert wurden. Fahrlässigkeit könnte man dem (ehemaligen) Tierhalter sicherlich auf jeden Fall mal vorwerfen, somit der ehemalige Tierhalter eifrig daran gearbeitet hat, sein "Recht am Tier" zu verwirken.
Darüber hinaus gibt es aber auch das Zivilrecht für den Tierbesitzer, weil das Tier eben (auch) eine Sache ist.
So ein Blödsinn!
Tiere sind
keine Sachen (auch wenns noch so oft behauptet wird), sondern sie fallen prinzipiell mal unter das Tierschutzgesetz.
Ich tipp dir jetzt mal den § 285a ABGB ab und heb ihn deutlich markiert hervor, zum Hinter-die-Ohren-Schreiben, Auswendiglernen und - falls möglich - auch Erinnern bis zu deinem nächsten Posting (übermorgen oder so...):
§ 285a ABGB
Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen. (BGBl 1988/179)
Das bedeutet: Das Sachenrecht findet zwar auf Tiere immer wieder Anwendung - allerdings nur dann, wenn es sich beispielsweise um Betriebsvermögen (zB Nutzvieh in land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben, Reitpferde im Reitstall, Spürhunde im Katastropheneinsatz usw.) handelt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anwendung des Sachenrechts nicht mit dem Tierschutzgesetz kollidiert! Mit anderen Worten: Das Sachenrecht wird vielfach durch das TSchG beschränkt!
Wenn nach dem TschG das Tier nach 1 Jahr als "verfallen" gilt, kollidiert das mit dem Sachenrecht,
Lies meinen Text 1 Absatz weiter oben; dort habe ich exakt jene Kollision zwischen Tierschutzgesetz und der Anwendung (!) des Sachenrechts erwähnt. Und dann lies weiter und staune, welchem Recht hier wohl der Vorzug gegeben wird ;-)
wo es praktisch kaum eine Verjährung bei Besitzansprüchen gibt, höchstens nach 30 Jahren. Der Besitzer hat die Verfügungsgewalt, der Eigentümer die Herrschergewalt.
So einen Quatsch hab ich schon lang nicht mehr gelesen...
Meistens ist man Besitzer und Eigentümer einer Sache zugleich, aber nicht immer. Ein Mieter ist Besitzer einer Wohnung, aber nicht der Eigentümer, aber das weiss sowieso jeder?
Meistens? Das würd ich so nicht unterschreiben. Dazu müsste man auch klarstellen, wer der Verkäufer ist: Ob dieser eine Privatperson oder Wirtschaftstreibender ist, verändert die Sachlage von Grund auf. Ist nämlich der Verkäufer ein Kaufmann und verkauft irgendeine Ware an den Käufer, die er selbst bei einem Lieferanten gekauft (also nicht selbst hergestellt hat), so ist er zwar in diesem Fall Besitzer, aber keinesfalls Eigentümer der Ware.
Und sag jetzt bitte nicht, das sei ja nur eine Ausnahme
Denn täglich werden eine Vielzahl an Eigentumsübergängen etwa durch solche Verkaufssituationen im Wirtschaftsleben praktiziert ;-)
Ein Verwaltungsgesetz ist immer nur ein Verwaltungsgesetz.
Ach wirklich.....?
An der Erklärung eines Begriffs mit sich selbst kann man recht gut erkennen, dass der Begriff ohne jeden Zweifel verstanden wurde
Vollzugsorgan ist die Polizei und nicht die Justiz.
Nein, das sind der Kasperl und das Krokodil...
Mir geht es eigentlich nur darum, die ständigen Übergriffe selbsternannter Tierschützer (privater Leute) auf das Eigentum anderer Menschen zu verhindern.
Worin besteht denn bitte deiner Ansicht nach der
Übergriff, wenn sich die Katze selbst in die Obhut von Virus begeben hat?
Derzeit laufen "Tierschützer" herum, junge Girlies, die glauben, sie dürften das Tierschutzgesetz vollziehen. Sie stehlen die Katzen vorm Haus weg, weil sie glauben, den Katzen geht es schlecht. Sie glauben es nur, sie wissen es nicht einmal.
Für deine Behauptung hast du sicherlich konkrete Fallbeispiele parat - das bedeutet: seriöse, überprüfbare Quellenangaben mit Ort und Datum der Handlung.
Es geht einfach nicht, dass jeder Dödl seinen Tierschutzvorstellungen freien Lauf lassen kann.
Warum tust du es dann?
Private Tierschutzorganisationen sollten auch verboten werden, da diese ihre Tätigkeit weitgehend damit finanzieren, Auslandstiere zu uns zu bringen und hier zu verkaufen, damit wir noch mehr Elend haben.
Was erlaubt und was verboten werden sollte, hast du ganz sicher nicht zu entscheiden, dazu fehlt es dir - ganz abgesehen von einer adäquaten einschlägigen Ausbildung - an Sachkenntnis, Objektivität, Urteilsvermögen und Realitätsbezug.
Virus hat als Mensch sicher nicht schlecht gehandelt, sondern richtig, nur, wenn MEINE Katze gefunden und nach 6 Tagen kastriert wird, obwohl ich das NICHT ausdrücklich wünsche, ist Feuer am Dach!
Was mit
deiner Katze geschieht, steht hier sowieso nicht zur Diskussion. Mach doch einfach einen eigenen Thread in der Rubrik "Katze entlaufen" auf und schreibs dort rein.
Dann komme ich mit dem Zivilrecht daher, denn MEIN Kater ist auf raffinierte Art und Weise ausgebrochen (heimlich wie ein Dieb hat er sich 2 Türen aufgemacht) und wurde NICHT auf die Menschheit losgelassen.
Da nimm dir aber lieber eine rechtliche Vertretung, ist sicher besser so.
Deine inflationäre Verwendung des Begriffs Zivilrecht lässt darauf schließen, dass du gerade ein neues Wort gelernt hast und offenbar unheimlich stolz darauf bist :crazy:
Den Rest deines Postings haben ohnehin die anderen schon ausführlich kommentiert.