Hallo, danke an alle....
Folgende Rechtssituation hat sich jetzt ergeben.
Wir werden Stefanie auf keinen Fall am Sonntag zur ihrer "Mutter" zurückbringen.
Im StGB gibt es nämlich folgenden Paragrafen:
Es handelt sich dann NICHT um eine strafbare Kindesentziehung, "wenn man Grund zur Annahme hat, dass das körperliche und seelische Wohl des Kindes bei dem Obsorgeberechtigten ernstlich gefährdet ist".!
Voraussetzung ist, dass die Jugendwohlfahrt und das zuständige Familiengericht darüber informiert wird.
Helmut und ich haben heute beinahe den gesamten Tag telefoniert.
Mit dem Jugendamt, mit der zuständigen Richterin, mit der Jugendanwaltschaft.
Das Jugendamt sicherte uns zu, zwar den "Amtsweg" einzuhalten, aber nichts zu unternehmen, was gegen den Willen von Stefanie ist.
Das heißt:
Sollte die Mutter Strafanzeige wegen Kindesentziehung erstatten, wird das hiesige Jugendamt verständigt, die Beamtin befragt Stefanie, ob sie wieder zur Mutter will.
Sagt Stefanie explizit: "Nein!" Und vor allem, kann sie es begründen (eben wegen körperlicher und seelischer Gewalt), dann bleibt sie auch bei uns und wird NICHT mit Gewalt wieder zur Mutter gebracht!!!!
Parallel läuft der Antrag auf sofortige Übertragung der Obsorge.
Primäre Begründung:
Ausübung von Gewalt und Duldung von Gewalt durch die Kindesmutter!
Da gilt natürlich abzuwarten, wie die Richterin entscheiden wird.
Wir sind aber wegen der Obsorgeübertragung von David sehr zuversichtlich.
Außerdem ist Stefanie jetzt natürlich bereit, vor Gericht gegen ihre Mutter auszusagen, weil sie jetzt keine Angst mehr vor Vergeltung haben muss.
Kleine Geschichte am Rande:
Bevor Stefanie zu uns kam zu ihrem 2-wöchigen Besuchsrecht war sie ja alleine mit ihrer Mutter.
Stefanie wurde gefragt: "Na, ist es nicht toll jetzt so ohne David?"
Stefanie verneinte natürlich, ist ja immerhin ihr Bruder.
Dann zwang die Mutter, unter Androhung von Strafen, sie MUSS sagen:
"Ich bin froh, dass David nicht mehr hier ist!" :bala: