Eintritt in die heiße Phase!!!!!
Heute bekamen wir den Beschluss des Familiengerichts:
Per Einstweiliger Verfügung wurde bestimmt, dass Stefanie binnen drei Tagen zu ihrer Mutter zurückzubringen sei.
Begründung:
(Ich zitiere wörtlich)
".........insbesondere sind hier die Interessen der allein obsorgeberechtigten Mutter, aber auch jene der minderjährigen Stefanie zur berücksichtigen, zumal durch die verstreichende Zeit alleine dadurch ein Nachteil gegeben scheint, dass die elterliche Sorge nicht ausgeübt werden kann, würde das Mädchen nicht umgehend in den mütterlichen Haushalt zurückkehren.
Von einer Anhörung Stefanies war abzusehen, um einer Verfahrensverzögerung vorzubeugen."
Für mich ist das Zynismus pur.
Das Interesse der KM scheint hier vor dem Wohl des Kindes zu liegen.
Zumal die Richterin nichts überprüft hatte, offensichtlich, um das Verfahren nicht zu verzögern. :bala:
Nach Rücksprache der Jugendanwaltschaft werden wir jetzt folgendes tun.
Wir fahren gleich morgen früh mit Stefanie zur Hausärztin.
Sie hat seit Tagen Schlafstörungen, erbricht und hat ständig Schluckauf.
Vielleicht können wir eine Art "Reiseunfähigkeit" attestieren lassen.
Besser allerdings wäre, die Ärztin "überweist" Stefanie zur gründlichen Untersuchung ins Krankenhaus .......mit psychologischer Betreuung........ :gruebel:
Was wir brauchen ist jedenfalls Zeit!
Der Antrag auf sofortige Übertragung der Obsorge für Stefanie muss jetzt mal von der Richterin "bearbeitet" werden.
Worst case übrigens (wir haben uns rechtlich beraten lassen).
Theoretisch kann selbst ein 13 1/2 jähriges Mädchen gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt von der Polizei weggebracht werden.
(Vielleicht können sich einige von euch daran erinnern, vor ein paar Jahren gab es einen Fall, wo ein 8 -jähriger Junge von der Polizei mit Gewalt aus den Händen seines Vater gerissen wurde
)