Sabine
Hauskatze
hey ihr lieben!
Danke für eure lieben Beiträge..
Ich machs ja grundsätzlich gern das ganze, sonst hätt ich diesen Verein ja auch nicht gegründet.
Aber es ärgert mich ganz einfach, wenns Leute gibt, dir mir solche unhaltbaren Sachen unterstellen.
Gerade mir.. wenn ich dran denk,d amals die 2000 € spende, mit den Worten: machens damit was wollen, nehmen sies für sich oder für den Verein, das ist mir ganz gleich
und es war für mich selbstverständlich, dass ich die Spende in den Verein reingenommen hab (natürlich in der vollen Höhe) oder als wir die Hütte in Bad Kreuzen beim Muehlviertler hergerichtet haben, wo ich die Helfer auf MEINE Kosten eingeladen hab beim Wirt, obwohls da gerade von einer Person geheissen hat: nimms doch vom Vereinsgeld, weil es war ja ne "Vereinstätigkeit"
und dann darf ich mir im nachhinein genau von DIESER Person unterstellen lassen, dass ich die Spendengelder veruntreue?!?
DAS macht mich wirklich sauer.. sehr sauer und dann frag ich mich oft schon, warum ich mir das eigentlich alles antue.
Diese Anschuldigung ist wirklich unhaltbar, wir haben wie gesagt für JEDE Ausgabe den Beleg auch hier und natürlich werden die Spendengelder nur für:
- Kastrationen
- Behandlung von Katzen (Impfungen, Entwurmungen, OP´s, ..)
- teilweise Futter
- teilweise Katzenstreu
- und teilweise Spritkosten
- Porto f. Briefsendungen bzw. Sendungen aus dem Shop
- Druckkosten f. Kalender
- Transponder (und das auch nur teilweise, weil 1 - 2 Bestellungen wurden von mir privat gezahlt)
- Haftpflichtversicherung f. Verein
verwendet.
Das Auto wurde von mir privat gekauft, die Versicherung läuft privat auf mich, die Homepagekosten inkl. Datenbankgebühren laufen auf mich, sämtliche Fallen, Transporter und Quarantänekäfige habe ich von meinem privaten Geld angeschafft,... etc.
Abgesehen davon wurden die Jahre 2006 und 2007 bereits von unseren beiden Rechnungsprüfern geprüft und für richtig befunden. und eine der Rechnungsprüferinnen war damals SEHR genau.. und diese ist noch immer bei uns im "Dienst" .
2008 wird demnächst geprüft..
Wie gesagt, ich kann hier alles belegen und nachweisen. Wens interessiert, der meldet sich einfach bei mir, dann kommts vorbei und ich zeig euch gern alles.
Und grundsätzlich kriegt bei mir JEDER Auskunft, weil ich nix zu verbergen habe. Wenn aber mit den Infos, die ich rausgebe, Telefonate und Gespräche geführt werden und bei unseren Projekten quasi "Chaos" geschaffen wird und ich dann sogar gefragt werde, wer im Verein eigentlich meine Chefin ist.. da hört es sich dann bei mir auf :angry:
Mitglieder haben ein Recht auf Information, was mit den Geldern passiert, das ist schon richtig. Grundlegend kann man das aber eh schön von meinem Tagebuch ableiten.
Mitglieder haben aber genauso auch Pflichten:
§ 6: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den außerordentlichen Mitgliedern zu.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet,
a.) die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte
b.) sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten
c.) die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
d.) Änderungen ihrer Anschrift dem Verein umgehend mitzuteilen.
Danke für eure lieben Beiträge..
Ich machs ja grundsätzlich gern das ganze, sonst hätt ich diesen Verein ja auch nicht gegründet.
Aber es ärgert mich ganz einfach, wenns Leute gibt, dir mir solche unhaltbaren Sachen unterstellen.
Gerade mir.. wenn ich dran denk,d amals die 2000 € spende, mit den Worten: machens damit was wollen, nehmen sies für sich oder für den Verein, das ist mir ganz gleich
und es war für mich selbstverständlich, dass ich die Spende in den Verein reingenommen hab (natürlich in der vollen Höhe) oder als wir die Hütte in Bad Kreuzen beim Muehlviertler hergerichtet haben, wo ich die Helfer auf MEINE Kosten eingeladen hab beim Wirt, obwohls da gerade von einer Person geheissen hat: nimms doch vom Vereinsgeld, weil es war ja ne "Vereinstätigkeit"
und dann darf ich mir im nachhinein genau von DIESER Person unterstellen lassen, dass ich die Spendengelder veruntreue?!?
DAS macht mich wirklich sauer.. sehr sauer und dann frag ich mich oft schon, warum ich mir das eigentlich alles antue.
Diese Anschuldigung ist wirklich unhaltbar, wir haben wie gesagt für JEDE Ausgabe den Beleg auch hier und natürlich werden die Spendengelder nur für:
- Kastrationen
- Behandlung von Katzen (Impfungen, Entwurmungen, OP´s, ..)
- teilweise Futter
- teilweise Katzenstreu
- und teilweise Spritkosten
- Porto f. Briefsendungen bzw. Sendungen aus dem Shop
- Druckkosten f. Kalender
- Transponder (und das auch nur teilweise, weil 1 - 2 Bestellungen wurden von mir privat gezahlt)
- Haftpflichtversicherung f. Verein
verwendet.
Das Auto wurde von mir privat gekauft, die Versicherung läuft privat auf mich, die Homepagekosten inkl. Datenbankgebühren laufen auf mich, sämtliche Fallen, Transporter und Quarantänekäfige habe ich von meinem privaten Geld angeschafft,... etc.
Abgesehen davon wurden die Jahre 2006 und 2007 bereits von unseren beiden Rechnungsprüfern geprüft und für richtig befunden. und eine der Rechnungsprüferinnen war damals SEHR genau.. und diese ist noch immer bei uns im "Dienst" .
2008 wird demnächst geprüft..
Wie gesagt, ich kann hier alles belegen und nachweisen. Wens interessiert, der meldet sich einfach bei mir, dann kommts vorbei und ich zeig euch gern alles.
Und grundsätzlich kriegt bei mir JEDER Auskunft, weil ich nix zu verbergen habe. Wenn aber mit den Infos, die ich rausgebe, Telefonate und Gespräche geführt werden und bei unseren Projekten quasi "Chaos" geschaffen wird und ich dann sogar gefragt werde, wer im Verein eigentlich meine Chefin ist.. da hört es sich dann bei mir auf :angry:
Mitglieder haben ein Recht auf Information, was mit den Geldern passiert, das ist schon richtig. Grundlegend kann man das aber eh schön von meinem Tagebuch ableiten.
Mitglieder haben aber genauso auch Pflichten:
§ 6: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den außerordentlichen Mitgliedern zu.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet,
a.) die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte
b.) sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten
c.) die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
d.) Änderungen ihrer Anschrift dem Verein umgehend mitzuteilen.
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